Hallo,
ich sitze gerade an den Einsendeaufgaben für STW 03 und bräuchte einen kleinen Anstoss zu Fall 5.d.
Was versteht das Gesetz unter der Haftung? Nennen Sie vier Beispiele.
Mein Lösungsansatz wäre:
Haftung bedeutet das Einstehen für eine fremde Schuld.
Der Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG haftet für ide Einbehaltung und die rechzeitige Abführung der Lohnsteuer.
Beim Erwerb eines Handelsgewerbes und dessen Fortführung, muss der Erwerber für alle im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten des frühren Inhabers einstehen.
Ist das richtig oder liege ich da völlig daneben? :confused: