Wer kann mir meinen Denkfehler aus dem Kopf hämmern? :chair:
Folgende Aufgabe: Am 20.10.2009 veräußerte Günther Braus (Köln) an den regelversteuernden Unternehmer Klein aus Brügge (Belgien) einen gebrauchten Fahrzeuganhänger für netto 14.500 €. Klein trat gegenüber Braus mit seiner belgischen Ust-Idnr. auf. Braus befördert den Anhänger mit eigenem LKW von Köln nach Brügge.
Lösung dazu: Art der Leistung: Lieferung (§ 3 (1) UStG) und Ort: Köln (§ 3 (6) S. 1 UStG)
Warum trifft hier jetzt nicht für Art der Leistung § 3 (1a) UStG (Ist doch eine innergem. Lieferung, oder?) und für den Ort dann nicht § 3c (1) Belgien zu? Bin verwirrt. Hilfe!!!
FG
Umsatzsteuer - Art und Ort
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wian3003 -
28. Oktober 2009 um 10:58 -
Erledigt
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§ 3 (1a) bezieht sich nur auf Lieferungen, die ein Unternehmen für sich selbst ausführt: ... durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung.... Also wenn z. B. Braus auch noch in Belgien ein Geschäft hat und einen Wagen aus seinem Geschäft in Köln in sein Geschäft nach Belgien bringt, weil er sich dort größere Verkaufschancen errechnet.
§ 3c (1) ist nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 des Paragraphen auch vorliegen: der Erwerber ist kein Unternehmer, ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt etc. Dies passt hier aber alles nicht, so dass der normale Lieferort wieder zutrifft. -
Ich danke Dir für Deine Erklärung. Das mit den Orten habe ich einfach noch nicht so drauf. Habe ich das jetzt so verstanden, dass § 3 (1a) nur gilt, wenn ein Unternehmen, das mehrere Betriebsstätten hat u. a. auch in ein Gemeinschaftsgebiet, wie Belgien dieser § gilt? Und wenn es eine ganz normale innergemeinschaftliche Lieferung ist § 3 (6)? Aber wenn jetzt innerhalb von Deutschland ein Gegenstand innerhalb seines Unternehmens verlagert wird, dann ist es ein Innenumsatz, dem kein § zugeordnet ist?! Kannst Du mir jetzt noch folgen? :confused:
FG -
So könnte man es sagen.
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Super, dann habe ich vielleicht mal was kapiert. Ich danke Dir.