:mad:Hi!
Sitze gerade an der Fallstudie zu STW.
Habe bei der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG folgende Rechung:
Betriebsvermögen 2001 220.000,-
- Betriebsvermögen 2000 200.000,-
= Betriebsvermögensvermehrung 20.000,-
+ Entnahmen 60.000,-
- Einlagen 10.000,-
= Gewinn aus Gewerbebetrieb 70.000,-
Bei Helga Muster bin ich bei einem Jahresverdienst von 24.000,-
Bin ich soweit richtig oder komplett falsch?
LG
Simone