Hat vielleicht schon jemand dieses Heft bearbeitet? Ich würde gerne meine Lösungen vergleichen. Vor allem bei Fall 5 (Lieferung der Kühl- und Gefrieranlage) bin ich mir unsicher, was den Lieferort angeht. Das heißt, eigentlich bin ich mir schon sicher, aber irgendwie kann meine Lösung nicht passen :confused:
Schon mal vielen Dank im Voraus.
STW 7, Druck 0207 A06
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Luckygirl11 -
12. Oktober 2009 um 21:47 -
Erledigt
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..... an welche §§ haste denn so gedacht ?
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Eigentlich glaube ich, dass Lieferort beim Unternehmen U ist, da die Anlage dort fertiggestellt wurde und auch beim Probelauf von den Vertretern der Y-AG für gut befunden wurde. Also § 3 Abs. 6 S. 1 UStG - Beginn der Beförderung. Zwar wird die Anlage nochmal teilweise demontiert und dann bei der Y-AG neu aufgebaut. In der Aufgabe steht aber nicht, dass sie dort einfundamentiert wird oder in einen Satz zusammenhängender Maschinen eingefügt wird etc. Damt greift m. E. R30 Abs. 4 Sätze 7 - 9 UStR. Stutzig macht mich aber, dass für den Unternehmer U keine Ortsangabe gemacht ist. Woher soll ich dann eigentlich wissen, ob U im In- oder Ausland sitzt?
Wenn die Anlage bei U noch nicht betriebsfertig hergestellt wäre (die Marktfähigkeit würde sich also nach dem Transport noch ändern) würde § 3 Abs. 7 UStG greifen: ruhende Lieferung, Lieferort am Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht. Das wäre bei der Y-AG. Aber wie gesagt, eigentlich sehe ich das anders....
Was meinst Du ???????????? -
Mit § 3 Abs. 6 S. 1,2 UStG hatte ich auch argumentiert. War aber dann nicht richtig. Laut Korrektur handelt es sich hier nicht um eine Beförderungslieferung sondern um den Transport der Einzelteile = rechtsgeschäftsloses Verbringen. Ort nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG.
Damit hatte sich dann für mich auch die Aufgabenstellung ohne Angabe des Sitzes von U erklärt, da die ja somit nicht benötigt wird.
Lieferort = dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
.... da musste erstmal drauf kommen -
Und wieso steht dann da was von Probelauf etc.? Wenn Du mit den Richtlinien argumentierst (wie ich oben schon geschrieben hatte) müsste die Aufgabe genauer formuliert sein. Vom Verbringen von Einzelteilen steht da nichts. Außerdem müsste irgendwie geschrieben stehen, dass die Anlage bei der Y-AG noch einzementiert wird oder so. Sonst ist das ganze ganz schön schwammig....
Danke Dir aber trotzdem schon mal.
Könnte ich Dir vielleicht mal meine EA zum Drüberschaun (stichpunktartig) schicken? -
.... da haste Recht. Diese Aufgabe ist schon sehr verwirrend gewesen. Ich hab auch damals noch versucht, darüber mit dem Tutor zu diskutieren, nachdem ich aber nach Wochen (!) und Nachfragen mal einfach keine Antwort bekommen hatte, hab ich den Kram so hingenommen. Wirklich einsehen kann ich das allerdings aus den von Dir genannten Gründen immer noch nicht. Aber egal.....
Ja, schick mir ruhig mal Deine EA, eMail-Adresse schick ich Dir als PN.