hallo, ich wollte fragen, wer mir helfen könnte bei der Aufgabe 6:
Geschäftsbank X habe Sichteinlagen (=Sichtverpflichtungen) von 1000,00 EUR; ihr Mindestreserve-Ist sei 100 EUR und entspreche damit beim Mindestreservesatz von r=10% im Durchschnitt des Monats dem Mindestreserve-Soll von gleichfalls 100 EUR.
Nun erhöhe der Zentralbankrat den Mindestreservesatz auf Sichteinlagen um 2 Prozentpunkte; die Barzahlungsquote c=20 %.
1. Wie groß ist die über Nachentstehende Fehlreserve?
- Meine Brechnung:
1000*0,12 = 120 / 100 ./. 120 = -20 Fehlreserve 20 EUR?
(0,12 = zzgl. 2 Prozentpunkte)
2. In welcher Höhe müssen zur Beseitigung der Fehlreserve c.p. Kredite gekündigt werden, wenn keinerlei andere Möglichkeiten zur Beseitigung der Fehlreserve bestehen? (Mulitiplikator auf 3 Stellen nach Komma)
- Meine Berechnung:
1
---------------------
1-(c1-r) * 1-c
= 1
---------------------
1-(c1-0,12) * 1-0,2
= 1
----------------------
1-(0,88*0,8) = 1/0,296 = 3,378
Fehlreserve 20*3,378 = 67560 EUR.
Kredite müssten in Höhe von EUR 67560 gekündigt werden.
3. Wie viel Euro der gekündigten Kredite werden bar zurückgezahlt?
- meine Lösung:
Es werden 20 % von 67560 EUR bar zurückbezahlt, nämlich EUR 13512 EUR.
4. Wie viel Euro der gekündigten Kredite werden bargeldlos (giral) zurückgezahlt?
- meine Lösung:
80 % werden bargeldlos zurückgezahlt: EUR 54048.
5.
Wie viel Euro Mindestreserve stehen nach Beseitigung der Fehlreserve dem neuen Bestand an Sichteinlagen gegenüber?
6.
Entspricht 6,5 der neuen Mindestreservepflicht von 12 % auf Sichteinlagen? (Rechnerisch)
Mit Aufgabe 5 + 6 kam ich nicht leider nicht weiter, weil ich den Eindruck habe, meine Rechnungen stimmen von der 1. Aufgabe nicht. Bin ich auf dem richtigen Weg?
Hoffe, es kann mir jemand helfen.
Lieben Dank schon mal.
c