Werbungskosten und Verlustabzug bei Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung

  • Hallo,

    ich habe eine Aufgabe, in der ich das zu versteuernde Einkommen eines Ehepaars ermitteln soll. Unter anderem hat die Dame ein Haus vermietet und bekommt 300€ - also 3.600€ im Jahr Miete.

    Allerdings hat sie auf der Gegenseite Kosten von 2.000€ für Abschreibung, Laufende Kosten über 1.500 €, und ein Darlehen über 100.000€ für das Haus, dass mit 4% verzinst ist.

    3600 - 2000-1500-4000 = -3900€

    Lt. meinen Unterlagen kann sie alles als Werbungskosten geltend machen.
    Wenn ich nun beides gegenrechne, macht die gute ja insg. ja sogar großen Verlust.

    Die Frage ist nun, wie sich das nun insg. auf die Einkünfte auswirkt und ob es bei Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung auch einen Verlustabzu oder ähnliches gibt.


    Vielen Dank im Vorraus!

  • Die negativen Einkünfte - sprich: Verluste - werden mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten zusammengerechnet. Es findet ein vertikaler Verlustausgleich statt.
    Hat die gute Dame auch noch andere (positive) Einkünfte aus V+V. dann wird vorrangig mit diesen verrechnet (also horizontal). Ansonsten gehts eben auch vertikal.
    Der Verlustabzug nach § 10 d EStG bezieht sich ja auch auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.