Körperschaftssteuer STW10A

  • Hallo zusammen,

    sitze über meinen Einsendeaufgaben SGD Körperschaftssteuer und habe irgendwie einen BlackOut. Jedenfalls komme ich nicht weiter. Ich soll das zu versteuernde Einkommen für 2007 und die Körperschaftssteuer ermitteln.

    Unter Tnr 11 steht geschrieben:
    in 07 veräußert die GmbH Aktien für 205.000 Euro. Die Anschaffungskosten 1999 betrugen 190.000 € (kann theoretisch nicht sein, damals gab es noch DM - aber das lassen wir zur Vereinfachung mal so stehen) An Veräußerungsnebenkosten sind 5.000 € angefallen.

    Wo wirkt sich der Veräußerungsgewinn aus? Nur bei der Berechnung des Jahresüberschusses oder muss ich den noch irgendwo anders mit Hinzurechnen bzw. abziehen - und wenn ja immer den Betrag von 10.000 Euro?

    Ich habe das Skript jetzt schon 3x gelesen und finde keinen Ansatzpunkt dafür. Mir würde auch schon der §§ reichen, damit ich das nachlesen und nachvollziehen kann.

    Hat vielleicht schon jemand das Ergebnis? Aber bitte beachten, dass es sich dabei um den Druck 1007 handelt, da müssen eben 11 Nummern berücksichtigt werden, die Jahre vorher waren es nur 10.

    Danke vorab.

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  • Ich hab das Heft noch nicht gemacht. Aber soweit ich mich entsinne wird der auch bei der Berechnung der Gewerbesteuer als Kürzungsbetrag zum Ansatz gebracht.

  • Hi,
    es ist nicht dieselbe aufgabe aber halt die Rechnung für die Körperschaftssteuer.


    a)Körperschaftssteuer für das Jahr 2006
    Steuerbilanzgewinn 100.000,00€
    Investitionszulage - 40.000,00€
    Körperschaftssteuer + 30.000,00€
    vGA Gehalt + 20.000,00€
    vGA Miete + 10.000,00€
    Körperschaftssteuerrechtlicher Gewinn 120.000,00€
    Zu zahlende Körperschaftssteuer= 120.000,00€ x 25% = 30.000,00€
    Die Körperschaftssteuer für das Jahr 2006 beträgt 30.000,00€
    Ich gbe dir noch was anderes hinzu: Hoffe es hilft dir irgentwie weiter

    b) Bei der Gewinnausschüttung handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen§20. Diese sind jedoch nach dem Halbeinkünfteverfahren nach §3 NR.40 EStG zur hälfte steuerfrei.
    Die GmbH zahlt für die Gewinnausschüttung in höhe von 80.000,00€ eine Kapitalertragsteuer in höhe von 16.000,00€(20% zuzüglich Solidaritätszuschlag, der heir jedoch außer acht gelassen wird.

    Einnahmen 10.000,00€
    Einnahmen 80.000,00€x50% 40.000,00€
    Werbungskosten Pauschalbetrag§9 EStG - 51,00€
    Sparfreibetrag - 750,00€
    = Eiunkünfte 49.199,00€
    Sonderausgabepauschale - 36,00€
    ZU versteuredes Einkommen 49.163,00

    Steuersatz 35% von 49.163,00€ 17.207,00€
    Anzurechenbare Zinsabschlagsteuer - 3.000,00€
    Anzurechenbare Kapitalertragssteuer - 16.000,00€
    Erstatung 1.793,00€


    Die Steuermesszahlen nach § 11 Abs.2 GewStG
    Für die ersten 12.000,00€ bettrrägt die Steuermesszahl 1% 120.000€
    Für die weiteren 12.000,00 beträgt die Steuermesszahl 2% 240.00€
    Für die weiteren 12.000 beträft die Steuermesszahl 3% 360.000€
    Für weiteren 12.000,00 beträft die Stzeuermesszahl 4% 480,00€
    Für die übrig 166.900,00€ beträgt die Steuermesszahl 5% 6.720,00€
    Die Gewerbesteuerbetrg nach dem Gewerbeertrag 7.920,00€
    X Hebesatz der gemeinde ( §16 GewStG) 450% 35.640,00€


    Und die zu zahlende Gewerbesteuer beträgt nun 35.640,00€
    Gruß Flip