Gewerbesteuer

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  • Hallo Kara,
    Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer beruht auf dem Gewinn nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde innerhalb dieser Gesetze der Beitreibsausgabenabzug für die Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden abgeschafft. Die Geerbesteuer ist in den Ertragsteuern keine Betriebsausgabe und somit nicht mehr abzugsfähig. Allerdings können Einzelunternehmen und Gesellschafter einer Personengesellschaft die Gewerbesteuer seit dem Veranlagungszeitraum 2001 auf ihre Einkommensteuer anrechnen § 35 EStG.
    Gib mal bei Wikipedia "Gewerbesteuer Körperschaften" ein...
    Grüße Dori