Hallo
Ich hänge an folgender Aufgabe:
Sudent B will einen gebrauchten Sportwagen erwerben.Er wendet sich dabei wegen eines Privatdarlehens über 10000 Eur an das Kreditinstitut K, über das sein vater V seine geldgeschäfte abwickelt. Auf sicherheiten für das darlehen angesprochen, erklärrt B, V werde füiir ihn bürgen. Daraufhin wird v,. der ein gutlaufendes Speditionsgeschäft betreibt, angerufen.V erklärt am telefon, dss er mit der bürgschaftsübernahme einverstanden ist, da er selbst in der Frieziet sportwagen fährt. V übermittelt dem K umgehend ein von ihm unterzeichnetes telefax,worin er such selbstschuldnerisch für das Privatdarlehen seines Sohnes verbürgt.
B kann das im Anschluss gewährte Darlehen bereits nach kurzer Zeit nicht mehr zurückzahlen,wobei dich K an V wendet, um ihn aus der Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.
Prüfen und begründen sie; Hat K gegen V einen Anspruch aus der Bürgschaft?
Also mein erster Gedanke ist, ja, K darf in in Anspruch nehmen,weil er ja eine Bürgschaft vorliegen hat, die aussagt, wenn B nicht zahlt/zahlen kann, muss V haften.
Was habt ihr als Lösung?
Liebe Grüße