Übernachtungskosten Verpflegungsaufwand

  • Hallo zusammen!
    Eine Arbeitnehmerin ist vom 6.10 ab 8Uhr auf Dienstreise und kehrt am 10.10 um 14Uhr zurück.
    Es soll der Betrag ermittelt werden,den der Arbeitgeber der Mitarbeiterin als Aufwand steuerfrei erstatten kann.
    Für den Verpflegungsaufwand habe ich berechnet:
    6.10 12€
    7.10-9.10 jeweils 24€
    und am 10.10 wieder 12 €
    also insgesamt einen
    Verpflegungsaufwand von 96€
    Ist das richtig gedacht?
    Sie reicht eine quittierte Rechnung über 320€ für 4 Übernachtungen vor,im Preis war jeweils ein Frühstück enthalten.
    Es können ja 20€ pauschal abgerechnet werden und fürs Frühstück muss ja auch 4,80€ abgezogen werden.Aber was bedeutet das nun????:confused:
    Bekommt Sie 80€ oder 300,80€ oder wie errechnet man das?
    Danke im voraus für die Hilfe!

  • Hey Gast!
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  • Hallo kimmy2806,

    ich weiß jetzt nicht, ob es sich um eine Aufgabe für ein Studium handelt. Dann muss man das natürlich lt. Lernheft beantworten.

    Ich kann jetzt nur aus der Praxis berichten. Bei uns wird so eine Dienstreise wie folgt abgerechnet:

    Mehrverpflegungsaufwand: 96 Euro
    ./. 4 x Frühstück: 19,20 Euro
    Rechnung: 320 Euro

    = Erstattung an MA: 396,80 Euro

    In der Praxis muss für das Finanzamt ersichtlich sein, dass man seinem MA Steuerfrei 96 Euro gegeben hat und separat das Frühstück abgezogen hat. Das heißt buchhalterisch muss 96 und 19,20 auftauchen. Es ist nicht ok gleich die Summe von 76,80 zu buchen (96 - 19,20). So habe ich es bei mir im Betrieb gelernt.

    Hoffe es konnte dir helfen.

    Gruß Sonne50

  • [quote='kimmy2806','https://www.study-board.de/board/index.ph…84956#post84956']
    Es können ja 20€ pauschal abgerechnet werden und fürs Frühstück muss ja auch 4,80€ abgezogen werden.Aber was bedeutet das nun????:confused:

    Hallo kimmy2806,

    auch wenn es schon etwas her ist mit der Frage, ich pflichte sonne50 bei.

    Zu den 20 EUR ist zu sagen, daß diese nur dann pauschal und steuerfrei gezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter nachweislich im privaten Bereich übernachtet hat. Wenn in der Hotelrechnung ausdrücklich Übernachtung ohne Frühstück ausgewiesen ist, so muß der gesamte Betrag erstattet werden. Ansonsten muß der Betrag für Frühstück in Höhe von 4,80 EUR abgezogen werden.

    Grüße von anamartu:bounce: