Hallo Zusammen, ich sitze gerade über der o.g. Einsendeaufgabe, habe sie auch soweit komplett fertig, bis auf Aufgabe 2, hier finde ich keine Lösung mit verweisen auf die richtigen §§.
Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.
Aufgabe:
Schuhfabrikant F und Großhändler G stehen miteinander in ständiger Geschäftsbeziehung. Sie haben vereinbart, dass die aus ihrer Geschäftsverbindung entspringenden gegenseitigen Verbindlichkeiten und wechselseitigen Zahlungen miteinander verrechnet werden. Sie haben weiter vereinbart, dass jeweils am Quartalsende der sich aus der Verrechnung ergebende Saldo festgestellt und vom jeweiligen Schuldner beglichen werden soll.
F liefert dem G am 15.02.2000 eine größere Menge von ihm hergestellter Schuhe, die er zum Preis von 75000€ an ihn verkauft hat. F wird von seinen Gläubigerbanken bedrängt. Um die Bank B ruhig zu stellen, tritt er zur Sicherheit der Darlehnsforderung der Bank den Kaufpreisanspruch gegen G in Höhe von 75000€ an B ab. Als F bei Fälligkeit der Darlehnsforderung nicht zahlen kann, wendet sich die Bank an G und verlangt Zahlung von 75000€.
Mit Recht?
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Also ich denke schon das es rechtens ist, finde aber nicht die einschlägigen §§ dazu. Wäre super wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Vielen Lieben Dank!
Gruß
Chilly
ILS Einsendeaufgabe BGBi 3
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Chilly -
15. September 2009 um 12:43 -
Erledigt
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Hallo Chilly,
ich habe die EA gerade fertig gemacht und weggeschickt. Ich habe also noch keine korrigierte Lösung dazu, aber bei der Aufgabe 2 geht es um den §355 HGB, also F und G haben eine so genannte Kontokorrentabrede getroffen gem. §355 HGB.
Dies bedeutet, dass die Einzelforderungen im Kontokorrent untergehen und somit nicht mehr einzeln selbstständig geltend gemacht oder abgetreten oder verpfändet werden können.
Die Bank kann somit von G die Zahlung der 75.000 Euro nicht verlangen.
Ich hoffe es hilft Dir ein bißchen weiter.
Liebe Grüße
K. -
Super vielen Lieben Dank, du hast mir sehr geholfen!