wer kann mir helfen?
Aufgabe 9
Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2006 einen Bruttoarbeitslohn von 50.000,- erzielt. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragen die Zusammenveranlagung. Er zahlt 16.000,- in eine private Leibrentenversicherungein ( hier handelt es sich unstreitig um eine Altersvorsorge i.S.§ 10 Abs.1 Nr.2 b EStG). Stellen Sie den Höchstbetragsberechnung i.S. § 10 Abs. 3 EStg dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?
Aufgabe 11
Der Steuerpflichtige A, ledig, hat im Kalenderjahr 2006 einer politischen Partei einen Beitrag i. H. v. 120,- geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibeitrag bei der Einkommenssteuerveranlagerung aus?