Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob meine Antwort richtig ist.
Könnt ihr bitte mal drüber sehen und mit helfen.
Die Aufgabe
Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.
Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
Ich habe gerechnet:
1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
Bin mir aber nicht sicher aog das richtig ist.
Vielen dank für Eure Hilfe.
Sabine
BIL08A , Lohnsteuer bei Direktversicherung
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ruhi -
11. September 2009 um 08:30 -
Erledigt
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Hallo,
hatte vor einigen Tagen schon mal angefragt, doch keine Antwort erhalten.
Ich bin sonst mit dem Heft fertig und hänge nur bei dieser Aufgabe.:crazy:
Schaut doch bitte nochmal ob ihr mir helfen könnt.
Es wäre sehr nett.
Die Aufgabe
Der Arbeitnehmer C scheidet im September 2002 nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit aus Altersgründen aus. Zur Verbesserung seiner Versorgung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung gegen eine Einmalprämie von 18.000 € ab. Der Arbeitgeber hat bereits von Januar 1992 bis August 2002 in einem
anderen Direktversicherungsvertrag monatlich 50 € eingezahlt und diese Beiträge jeweils pauschal der Lohnsteuer unterworfen.
Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer für die Einmalprämie?
Ich habe gerechnet:
1.752 e x 12 Jahre = 21.024 € Pauschalierungsgrenze.
Damit könnten die 18.000€ mit 20 % pauschal versteuert werden.
Die monatlichen 50 € habe ich nicht berücksichtigt da die ja bereits pauschaliert der Lohnsteuer unterworfen sind.
Bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist.Vielen dank für Eure Hilfe.
Sabine[/QUOTE]
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Hallo Sabine,
Dein Ansatz ist richtig.
Zuerst musst Du die Pauschalierungsgrenze berechnen. Du kannst nicht einfach 20% von 18000 nehmen.
1752 x 12 Jahre = 21024
Diese Pauschalierungsgrenze verminder sich um die Beiträge die der AN im Jahr der Beendigung des DV und in den vorangegangenen 6 Jahren erbracht hat.
Diesen Betrag (also 50€) mal die Anzahl der Monate musst Du von den 21024€ abziehen = Pauschlierungsgrenze die mit 20 % lohnversteuer wird. Für den Restbetrag also 18000€ abzgl deiner ermittelten Pauschalgrenze erfolgt ein regulärer Lohnsteuerabzug.
Hoffe, ich konnte Dir weiter helfen, sonst melde Dich noch mal.
Gruß Crayfish