Hallo,
ich habe eine Frage zu den Hinzurechnungen bzw. Kürzungen in der Gewerbesteuer (altes Recht bis 2008 )
Nach § 8 Nr. 7 werden 50% der Miet- und Pachtzinsen beim Zahlenden hinzugerechnet, sofert diese beim Empfänger nicht der Gewerbesteuer unterliegen. D.h. also, ist der Empfänger gewerbesteuerpflichtig entfällt im Zuge der Doppelbesteuerung die Hinzurechnung. Mit anderen Worten, eine Hinzurechnung erfolgt nur dann, wenn der Empfänger nicht zur GeWSt herangezogen wird.
wird die Hinzurechnung vorgenommen muß entsprechend beim Empfänger gekürzt werden. Nur wie???, wenn doch dieser gar keine GeWSt zahlt!!!
Irgendwie fehlt mir da der Durchblick.
Gewerbesteuer §§ 8 und 9
-
bella_audrey -
9. September 2009 um 19:39 -
Erledigt
-
-
Hallo bella_audrey,
ich habemir das so erklärt (keine Garantie für Richtigkeit) : Hinzurechnen muss er sich die Mietzinsen usw., da er sich einen Vorteil verschafft - derjenige, der die Mietzinsen bekommt hat dadurch Einnahmen und muss diese ja auch versteuern - auch als Privatmensch (Einkommensteuer). ein ziemliches gestottere, geb ich zu, so hab ich mir das aber gemerkt... Vielleicht hilft es ja als Denkanstof
Grüße Dorialma -
Hallo,
zunächst einmal herzlichen Dank für die Antwort - dachte schon, es liest gar keiner mehr.
Mittlerweile hab ich eine Erklärung gefunden, vielleicht interessiert es ja jemanden:
wenn die Mietzinsen beim Empfänger der Gewst unterliegen erfolgt abweichend vom Grundsatz eine Hinzurechnung beim Zahlenden, sobald die Zinsen 125000,-- € übersteigen. In diesem Fall wird dann auch eine Kürzung bei der GewSt des Empfängers vorgenommen. Ist der Empfänger kein Gewerbetreibender sondern z.B. Freiberufler kann natürlich keine Hinzurechnung gemacht werden, da dieser ja nicht zur Gewerbesteuer veranlagt wird.