Hallo zusammen,
ich habe wieder Probleme mit ReWe:(
Könnte mir jemand einen Gedankenanstoß spenden;)
Danke;)
Tanja
ReWe24
Fall 2.
Der Lebensmittelgroßhändler Grage hat dem Lebensmitteleinzelhändler Eigen für 300 € Waren auf Kredit geliefert. Eigen hat dem Gage dafür seinen großenSchrank zur Sicherheit übereignet. Das hat sich Grage, der seinen Fahrer bei sich hatte, schriftlich geben lassen. Jetzt ist über das Vermögen des Eigen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Grage verlangt vom Insolvenzverwalter abgesondert Befriedigung (Vorwegbefriedigung aus einer Sache, worauf der Sicherungseigentümer ein Recht hat) aus dem großen Schrank, der immer noch im Laden steht. Der Insolvenzverwalter lehnt da aus folgenden Gründen ab:
1. Vier Wochen vor dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den im Laden verbliebenen großen Schrank einem Herrn Schreep für eine Forderung von 400€ verpfändet (der schriftlich abgefasste Vertrag liegt vor)
2.Eine Wochen nach dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den Schrank dem Gläubiger Lehmann schriftlich zur Sicherheit übereignet. Dieser hat seine Ansprüche ebenfalls angemeldet.
3.Grage kann den schriftlichen Vertag über die Sicherungsübereignung nicht vorlegen. Er kann ihn nicht wiederfinden. Eigenverweigert jede Aussage.
Grage hält diese 3 Argumente für nichtstichhaltig. Er will klagen.
a) warum sollte sich Grage zunächst einmal unvoreingenommen die Rechtslage klar machen?
b) was halten Sie von den drei Argumenten?