Halli hallo!
wir (Freundin und ich) bräuchten mal eure Hilfe. Und zwar bei der ersten Aufgabe:
In welchen Fällen ist ein Tarifvertrag anzuwenden, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist? Der Arbeitgeber ist also Mitglied des Arbeitgeberverbandes, und die Arbeitnehmer sind nicht Mitglied der Gewerkschaft.
Zählen Sie alle denkbaren Möglichkeiten auf und geben Sie eine kurze Begründung.
Unsere Frage ist nun, was meinen die mit "in welchen Fällen"?
Meinen die damit den Inhalt von so einem Tarifvertrag (also Kündigung, Lohn, Arbeitszeit u.s.w.) oder die Rangfolge von Tarif und Gesetz, wann was anzuwenden ist (bei Kündigung u.s.w) oder meinen die doch was ganz anderes ??
Wir sind verwirrt. Bitte helft uns. :confused:
Gruß Steffi und Biene
ArbR1 Tarifvertrag
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Funa -
29. August 2009 um 17:09 -
Erledigt
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Es geht also um die Frage der Anwendung eines TV im Verhältnis von ArbG und ArbN – ohne das der Arbeitnehmer die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Ich glaube grundsätzlich nicht, wenn der TV eigentlich schon nicht anwendbar ist, dass dann Teile davon in der Rechtspraxis zugrunde gelegt werden können. Klingt komisch, der Satz, nicht wahr ?
Ich tippe eher darauf, dass die Möglichkeit angesprochen werden soll, dass der TV auch für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, § 5 TVG. Das natürlich nur unter gewissen Voraussetzungen. Die sind dort genannt und die müsst ihr ausformulieren.
Haltet ihr es für möglich, dass durch betriebliche Übung einzelne Aspekte des Tarifvertrags bei nicht gebundenen Arbeitnehmern Verbindlichkeit erlangen können ?
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Hallo
erstmal vielen Dank für deine Antwort
Joa, durch eine betriebliche Übung, könnte das auch möglich sein.
Ich formulier das mal aus und dann frag ich einfach mal unseren Betriebsrat. Der muss das ja wissen
Gruß Steffi
edit:
Also ich hab gestern mal unseren Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gefragt. In allen Fällen wird der Tarifvertrag angewendet, außer wenn AG und AN eine außertarifvertragliche Vereinbarung haben. Das hat er mir mal so auf die schnelle nebenbei gesagt.