Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Buch INR01. Frage 4.
Ein Onlie-dienst verarbeitet die Daten seiner Kunden zu statistischen Zwecken. Die Zustimmung der Kunden wird zuvor eingeholt. Ein Kunde widerruft die zustimmung mit sofortiger Wirkung. Außerdem verlant er eine Übersicht über die bisherige Verwendung seiner Daten. Der Onine Dienst bestätigt den Widerruft zum Jahresende.
1.Zu welchem Zeitpunkt wirkt der Widerruf?
2.Kann der Kunde eine Übersicht über die Verwendung seiner Daten verlangen?
Lösungsansatz:
1. Also der Widerruf sofort nach Eingang /Zugang des Widerrufs gültig und nicht erst Ende des Jahres.
Zur Frage 2:
Also das weiß ich nicht genau. Es ist so das der Online dienst vorher sagen muß für welche Zwecke er die Daten verwenden will aber ich weiß nicht ob der Nutzer auch im nachhinein eine Aufstellung verlangen darf.
Kann mir jemand bitte helfen?
danke schön
Online und Media Recht
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grandness -
28. August 2009 um 12:22 -
Erledigt
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Schau mal in das Bundesdatenschutzgesetz, § 19.
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hallo Luckygirl,
super vielen Dank für die schnelle antwort. -
Ich habe noch eine Frage.
Welche Rechte stehen grundsätzlich nur dem Urheber eines Werkes zu?
1) Vortragsrecht
2)Senderecht
3)Beurteilungsrecht
4)Widerrufsrecht
5)Ausstellungsrecht
6) Meinungsfreiheit
7)KopierrechtIch habe nur Recht 1,2 und 7 dazu gefunden.
Kann mir jemand sagen ob di anderen auch dazu gehören?danke schön