Einsendeaufgabe SubS 3 A/N

  • Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen.Vor lauter Daten,weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll...:(
    Die Aufgabe lautet:
    Die Ehegatten Pius (63Jahre) und Isolde Huhn (58Jahre) werden in 2008 zusammenveranlagt.
    1. Pius Huhn ist alleiniger Eigentümer einer Tapetengroßhandlung.Zum 1.8.2008 veräußert er seinen Betrieb an ein Konkurrenzunternehmen für 345.000€,Veräußerungskosten entstehen für ihn in Höhe von 2000€.Das Eigenkapital beträgt 149.500€.Der bisher betrieblich genutzte Pkw mit einem Buchwert von 1500€ entnimmt der Steuerpflichtige ins Privatvermögen,der gemeine Wert beträgt 4500€.Ein erhaltenes Darlehen in Höhe von 10.500€ wird nicht mitveräußert.Die Abschlußzahlungen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind mit 8000€ als sonstige Verbindlichkeiten,bzw. Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen und sollen ebenfalls von Herrn Huhn selbst bezahlt werden.Eine Forderung über 12.500€ will Herr Huhn selbst einziehen.
    2.Der Gewinn aus der Großhandlung beträgt bis zum 31.7.2008 36000€.
    3.Herr Huhn ist weiterhin Gesellschafter der Halt OHG mit einem Anteil von 50%.Die Gesellschaft hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (1.10-30.9).Aufgrund einer testamentarischen Verfügung seines Onkels hat Herr Huhn an dem Grundstück Ausschläger Weg 13 den lebenslangen Nießbrauch.Das Nutzungsrecht an diesem Grundstück bringt Herr Huhn in der Weise ein,dass er der Gesellschaft gegen eine monatliche Miete von 1000€ die Nutzung überlässt.Die OHG hat die Mietzahlungen als Betriebsausgaben behandelt.Der Gewinn beträgt für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 90000€,wovon Herr Huhn 45000€ erhält.
    ...Die Aufgabe geht noch weiter...

    Ich habe jetzt so angefangen:

    345.000€ (vereinbarter Preis)
    + 4.500€ (gemeiner Wert Pkw)
    ------------
    349.500€
    - 2000€ (Veräußerungskosten)
    - 149.500€ (Wert des Betriebsvermögens )
    ---------
    198.000€
    - 10500€ (Darlehen)
    - 8000€ (sonstige Verbindlichkeiten)
    + 12500€ (Forderungen)
    ----------
    192.000€ Veräußerungsgewinn


    Veräußerungsgewinn 192.000€
    Freibetrag 45.000€
    192.000€
    Freibetrags- 136.000€
    grenze ----------
    schädlicher 56000€ -56000€
    Betrag ----------
    0€
    Einkünfte 192.000€

    Kein Freibetrag,da der schädliche Betrag zu hoch ist!

    Ist das richtig so?
    Wie geht es nun mit dem Gewinn weiter?

  • Hey Gast!
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  • Hallo Louisa!

    Ich habe die Lösungen, bin aber noch nicht sicher, ob sie richtig sind!

    1. Gewinne die erzielt geworden sind bei der Veräußerung des Tapetengrosshandlung.



    Rechnung:

    Vereinbarter Preis: 345 000 €
    + Gemeiner Wert Pkw: + 4 500 €
    Veräußerungspreis: 349 500 €

    - Veräußerungskosten: -2 000 €
    Wert des Betriebsvermögens: 149 500 €
    198 000 €
    - Darlehen: - 10 500 €

    - Sonstige Verbindlichkeiten: - 8 000 €
    + Forderungen: +12 500 €

    Veräußerungsgewinn: 192.000 €
    Der Steuerpflichtige Pius Huhn hat das 55 Lebensjahr vollendet und erfüllt somit die Voraussetzungen des §16 (4) EStG.


    Nach § 17 (3) EStG kann er einen Freibetrag geltend machen.



    Rechnung:

    Freibetrag: 45 000 €


    Veräußerungsgewinn: 192 000 €
    - Freibetragsgrenze: -136 000 €
    56 000 €
    Ü da schädlicher Betrag.


    Zur versteuernde Veräußerungsgewinn: 192 000 €

    Harr Huhn kann keinen Freibetrag geltend machen da der schädliche Betrag zu hoch ist.



    2. Gewinn aus der Großhandlung beträgt 36 000 € gehört zur ganz normale laufende Einkunftsart und muss zu der Einkommenssteuer mitgerechnet werden.






    3. Herr Huhn ist Gesellschafter der Halt OHG mit einem Anteil von 50%. Der Gewinn für das Jahr 2008 beträgt 22 500 € und zählt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
    Monatliche Mieteträge für das Grundstück betragen 9 000 €, gehören zur Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und werden auch mitgerechnet.

    Rechnung:

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 22 000 €
    Einkünfte aus V. u V. 9 000 €
    Gesamtsumme der Einkünfte: 31 000 €



    4. Gewinne die erzielgeworden sind bei der Veräußerung von Anteilen an der BEWA GmbH.

    Rechnung:

    Veräußerungspreis: 40 000 €
    - Veräußerungskosten: -0 €
    - Anschaffungskosten: -19 000 €
    Veräußerungsgewinn: 21 000 €
    ÜEinkunft aus Gewerbebetrieb


    Da Herr Huhn 63 Jahre alt ist, wird der Freibetrag nach § 16 (4) EStG berücksichtig.
    Der Freibetrag beträgt 45.000 € also er braucht den VG nicht zu versteuern.



    5. Gewinnermittlung aus der Wanderschäferei für das Jahr 2008.
    (Wirtschaft Jahr 1.7. – 30.6.)

    Rechnung:

    Gewinn 07/08 – 1500 €
    davon 0,5 Þ 750 €
    + Betriebseinnahmen 08/09 – 3900 €
    davon 0,5 Þ +1 950 €
    Gewinn im Jahr 2008: 2 700 €
    - Betrebsausgaben: - 1 050 €

    Reingewinn: 1 650 €

    Nach § 13 (3) EStG werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrages nur die Einkünfte berücksichtig die den Freibetrag 670 € übersteigen, da die Ehrgatten zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag auf 1 340 €, also bleiben nur 310 € zur versteuern.



    6. Frau Huhn ist stille Gesellschafterin in der Kalt KG und ihre Einkünfte aus der Beteiligung fallen unter § 15 (1) Nr. 2 EStG Gewerbeeinkünfte. Die 500 € Gewinnanteil sind ganz normale laufende Einkünfte. Vom Veräußerungserlös muss der Wert der Beteiligung abgezogen werden. Es bleibt ein Gewinn von 16.500 €, der auch zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt § 16 (1) Nr. 2 EStG





    Rechnung:
    Veräußerungspreis: 32 000 €
    Beteiligungswert: -15 500 €
    VG 16 500 €



    Da Frau Huhn 58 Jahrealt ist, wird der Freibetrag nach § 16 (4) EStG berücksichtig.

    Der Freibetrag beträgt 45.000 €, also sie braucht den VG nicht zu versteuern, nur die laufende Gewinnbeteiligung, also die 500€

  • Hallo anetta,

    sie so nett und gib die Frage und deinen Lösungsansatz ein. Vieleicht kann ich Dir so helfen.

    Torsten

    LG Torsten

  • Hallo Louisa,
    falls du, die aufgaben mit der Fam. Pius noch nicht weg geschickt hast, bearbeite sie bitte, die reichen nur für eine „3“ der abschnitt mit der OHG ist falsch, und bei der aufgabe mit LW – wird kein Freibetrag berechnet, grüß

  • Hallo Thorsten,
    Hier die Aufgabenstellung,
    Die Eheleute Hugo von Werder (geb. 2.12.1958) und Anett von Werder (gerb. 3.2.1961), Hamburg, beantragen für den Veranlagungszeitraum 2008 die Zusammenveranlagung. Herr von Werder ist kaufmännischer Angestellter. Sein Bruttoarbeitslohn betrug in 2008 88 191 €.

    Wegen eines erlittenen Unfalls erhält er aus der privaten Unfallversicherung seit dem 1.5.1984 eine Leibrente. Sie betrug in 2008 insgesamt 2 520 €
    .
    Seine Ersparnisse hat er in Wertpapieren angelegt. Sein Depot umfasst:


    -Nennwert 10 000€ festverzinsliche Wertpapiere,

    Anschaffung 2.7.2003, Anschaffungskosten 10 200€
    Zinsgutschrift Mai 2008 420€

    -Nennwert 5 000€, ABS-Aktien,

    Anschaffungen 2.2.2008, Anschaffungskosten 6 334,50€
    Dividendengutschrift Mai 2008 450€.
    (Rechnen sie bitte ohne Solidaritätszuschlag.)



    Herr von Werder hat er bisher leider versäumt, einen Freistellungsantrag zu stellen. Wegen Kaufs eines neuen Pkws veräußert Herr von Werder am 29.7.2008 Aktien im Nennwert von 3 000€, Verkaufserlös 3 551,40€.


    Herr von Werder ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das er im Oktober 1997 gekauft hat (Baujahr 1982). Die Anschaffungskosten betrugen (einschließlich

    150 000€ für Grund und Boden) 450 000€.

    Das Haus ist vollständig vermietet. Die Mieteinnahmen betrugen 2008 42 840€, die Hausaufwendungen ohne AfA 27 940€.

    (Herr von Werder hat immer die höchstmögliche AfA in Anspruch genommen.)

    Frau von Werder erhält von ihrem geschiedenen ersten Ehemann Unterhaltsleistungen von monatlich 500€, die mit ihrer Zustimmung vom Geber gemäß §10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden.
    Frau von Werder hat eine Praxis als Heilpraktikerin. Die Betriebseinnahmen betrugen in 2008 99 999€ und die Betriebsausgaben 122 222€.

    Weitere Angaben:
    - Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte Herr von Werder: 210 Tage, Entfernung 42 km mit einem Pkw. Pkw-Kosten in 2008 3 513€.
    - Garagenmiete monatlich 40€.
    - Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft.


    Aufgabe:
    Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Ehepaar von Werder für den Veranlagungszeitraum 2008. Weisen Sie bitte alle Lösungen rechnerisch nach, auch bei Nichtansatz des Betrages. Der Solidaritätszuschlag bleibt unberücksichtigt

  • Hier meine erste versuch! Brauche ein wenig Hilfe.

    Die Eheleute Hugo (geb.2.12.1958 ) und Annett (geb. 3.2.1961) von Werder
    (geb. 3.2.1961), Hamburg, beantragen für den Veranlagungszeitraum 2008 die Zusammenveranlagung.


    Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,
    § 19 (1) Nr. 1 EStG 88 191,00 €

    Ertragsanteil nach § 22 (1) EStG: 48% von 2520 € = 1 209,60 €
    - Werbungskosten pauschal Betrag: - 102,00 €

    Einkünfte aus Versorgungsbezogen, = 1 107,60 € Þ + 107,60 €

    Was ist Hier mit dem Zuschlag zum Freibetrag?

    Einkünfte aus Kapitalvermögen,
    Das muss ich mir noch mal durch lesen !! Wo soll Ich hier anfangen?
    .
    Seine Ersparnisse hat er in Wertpapieren angelegt. Sein Depot umfasst:

    -Nennwert 10 000 € festverzinsliche Wertpapiere, Anschaffung 2.7.2003, Anschaffungskosten 10 200 € Zinsgutschrift Mai 2008 420 €


    -Nennwert 5 000 €, ABS-Aktien, Anschaffungen 2.2.2008, Anschaffungskosten 6 334,50 €

    Dividendengutschrift Mai 2008 450 €.
    (Rechnen sie bitte ohne Solidaritätszuschlag.)

    Herr von Werder hat er bisher leider versäumt, einen Freistellungsantrag zu stellen. Wegen Kaufs eines neuen Pkws veräußert Herr von Werder am 29.7.2008 Aktien im Nennwert von 3 000 €, Verkaufserlös 3 551,40 €

    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäft:

    = 3551,40 €
    § 3 (40) EStG 50% Steuerfrei - 1775,70 €
    = 1775,70 €

    Was ist Hier mit dem Freibetrag? Ist das überhaupt richtig? Þ + 1775,70 €


    Mieteinnahmen: 42 840 € AfA § 7 (4) EStG: 2% von 300 000 € - 6 000 € Sonstige Ausgaben: - 27 940 € 8 900 €
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 9 EStG: Þ + 8 900 €
    Sonstige Einkünfte § 22 (1a) EStG: (12 * 500) = 6 000,00 € Werbungskosten Pauschalbetrag: - 102,00 € 5 898,00 € Þ + 5 898 €

    Einkünfte aus Freiberufliche Tätigkeit:
    Praxis als Heilpraktikerin ( „Katalogberuf“)
    § 18 (1) EStG BE 99 999 €
    BA -122 222 €
    - 22 223 € negative betrag Þ - 22 223 €
    Gesamtbetrag der Einkünfte: .....................
    Sonderausgaben:

    Weitere Angaben:
    - Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte Herr von Werder: 210 Tage,

    Entfernung 42 km mit einem Pkw. Pkw-Kosten in 2008 3 513€.

    - Garagenmiete monatlich 40€
    Þ keine Werbungskosten

    - Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft
    Þ keine Werbungskosten
    § 12 (1) ESTG

    Aufgabe:
    Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Ehepaar von Werder für den Veranlagungszeitraum 2008. Weisen Sie bitte alle Lösungen rechnerisch nach, auch bei Nichtansatz des Betrages. Der Solidaritätszuschlag bleibt unberücksichtigt




  • Guten Morgen,

    also, ich versuche Dir mal zu helfen, allerdings ist das von Dir wirklich etwas unübersichtlich. Naja, wir versuchen es mal, falls es noch nicht zuspät ist und Du schon abgeschickt hast:

    EHEMANN

    Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit:
    Von den 88.191,00 € musst Du noch was abziehen .... !!!! Du kommst dann auf 86.805,00 €

    Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    (Du sagtest ja, dass das Kapitel nochmal nachlesen müsstest, also daher nur ein paar Hilfestellungen):

    Zinsgutschrift § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 450,00 €
    KESt 20 %
    = Bardividende
    steuerfrei 50 % - 281,25 €
    Bruttodividende
    Zinsen + 30 % ZInsabschlag (.. €+...€)
    Einnahme 881,25 €
    WK-Pauschbetrag -
    Sparerfreibetrag -
    Einkünfte 0,00 €

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
    Einnahme: 42.840,00 €
    Werbungskosten -
    § 7 Abs. 4 Afa
    2 % von 300.000,00 € -
    Einkünfte 8.xxx,00 €

    Einkünfte iSd § 22
    Rente 2520,00 €
    Ertragsanteil 47 % €
    Werbungskostenpauschbetr. - €
    Einkünfte 1.082,00 €

    Privates Veräußerungsgeschäft:
    ...

    EHEFRAU

    Einkünfte iSd § 22
    Unterhalt
    WK-Pauschale
    Einkünfte

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    ....
    Einkünfte -22.223,00 €


    Ich habe Dir teilweise nur hingeschrieben, was Du an Positonen hast und haben die Eurobeträge weg gelassen oder nur den ein oder anderen hingeschrieben. Ich denk, den Rest (als das zu ergänzen) bekommst Du allein hin.

    So, ich hoffe ich konnte Dir zumindest ein wenig helfen.
    Viel Sppass noch .....

  • ich bedanke mich Rechts herzlich, nein es ist nicht zur Spät wie du siehst erst jetzt habe die Motivation und Zeit gefunden es weiter zu machen. MfG

  • ch habe die lösungen schon fertig, bitte um kontrolle:


    Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit § 19 (1) Nr. 1 EStG 88 191,00 €
    - Werbungskosten § 9 (4) EStG 210 * 0,30 * 22 Þ - 1 386,00 €
    ʒ der Einkünfte aus nicht selbständige Arbeit: 86 805,00 €

    Einkünfte aus Versorgungsbezogen:

    Ertragsanteil nach § 22 (1) EStG 47% von 2520,00 € = 1 184,40 €
    - Werbungskosten pauschal Betrag § 9a (1b) EStG - 102,00 €
    ʒ der Einkünfte aus Versorgungsbezogen: Þ + 1 082,40 €

    Einkünfte aus Kapitalvermögen:

    Zinsgutschrift Mai 2008 = 420,00 €
    + Zinsabschlag § 43a (1) Nr.3 EStG 30% von 420,00 € + 126,00 €
    546,00 €

    Dividendengutschrift Mai 2008 = 450,00 €
    § 20 (1) Nr.7 EStG + KESt 25% von 450,00 € + 112,50 €

    Bruttodividende = 562,50 €

    Steuerfrei 50% von 562,50 € 281,25 €
    ʒ der Einkünfte aus Kapitalvermögen: Þ + 827,25 €


    Einkünfte aus dem Veräußerung von Aktien:
    § 20 (2) Nr.1 EStG = 3 551,40 €
    § 3 (40) EStG 50% Steuerfrei - 1 775,70 €
    = 1 775,70 €

    Þ + 1775,70 €
    Mieteinnahmen: 42 840,00 € AfA § 7 (4) EStG: 2% von 300 000 € - 6 000,00 € Sonstige Ausgaben: - 27 940,00 € 8 900,00 €
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 9 EStG: Þ + 8 900,00 €

    Sonstige Einkünfte § 22 (1a) EStG: (12 * 500) = 6 000,00 € Werbungskosten Pauschalbetrag: - 102,00 € 5 898,00 € Þ + 5 898,00 €
    Einkünfte aus Freiberufliche Tätigkeit:
    Praxis als Heilpraktikerin ( „Katalogberuf“)
    § 18 (1) EStG BE 99 999,00 €
    BA -122 222,00 €
    - 22 223,00 €

    negative betrag Þ - 22 223,00 €

    Gesamtbetrag der Einkünfte Fa. von Werder:
    VZ 2008 83 065,35 €
    Weitere Angaben:

    - Garagenmiete monatlich 40€ Þ keine Werbungskosten

    - Da Herr von Werder seinen Chef öfter in Konferenzen vertreten muss, hat er sich in 2008 für 400€ einen dunklen Anzug gekauft
    Þ keine Werbungskosten
    § 12 (1) ESTG

  • Nun habe ich die Aufgabe noch mal bearbeitet, bleib nur eine frage: Was ist mit dem Unterhalt, ich glaube der wird nicht mitgerechnet weil “ Falls der Ehegattenunterhalt im Jahr maximal 7.680, - Euro beträgt: Bis zu dieser Höhe können Unterhaltsleistungen als "außergewöhnliche Belastungen" nach § 33 a Absatz 1 EStG abgezogen werden.
    Der Vorteil dieser Methode: Der Empfänger der Unterhaltszahlungen braucht nicht mitzuwirken. Er erleidet durch den Abzug des anderen Ehegatten auch selbst keinen steuerlichen Nachteil.“