Hallo
ich würde gerne wissen, wohin die VERTRIEBSGEMEINKOSTEN und die VERWALTUNGSGEMEINKOSTEN hin gehrören - zu der Wertuntergrenze oder zu der Wertobergrenze?!?!
Pleaseeeeee schnell help
Wertobergrenze oder Wertuntergrenze - BIL05
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LadyZara -
25. August 2009 um 15:49 -
Erledigt
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Hallo,
schade, dass ich nie eine Antwort bekomme, aber zum Glück hat sich die Frage geklärt.
Und zwar:
Vertriebs(gemein)kosten dürfen NICHT in die handels- und steuerrechtlichen Herstellungskosten einbezogen werden. Das könnt ihr bei BIL05 auf der Seite 9 lesen. Ist direkt der erste Satz.
Und ich denke mal, dass die Verwaltungsgemeinkosten in die Wertobergrenze gehören. -
Schau mal in die Einkommensteuerrichtlinien, R 6.4, Absatz 4 (betrifft den Umfang der Herstellungskosten):
Das handelsrechtliche Bewertungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung und Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie für Zinsen für Fremdkapital gilt auch für die Steuerbilanz; Voraussetzung für die Berücksichtigung als Teil der Herstellungskosten ist, dass in der Handelsbilanz entsprechend verfahren wird. Zu den Kosten für die allgemeine Verwaltung gehören u. a. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen - z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation -, Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse.
Vielleicht hilft Dir das auf die Sprünge.
LG, Luckygirl