Hallo,
benötige mal Hilfe be Aufg. 12
"Renter R. erhält seit 01.02.06 Bruttorente 1.000,-- monatl., ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte nach §22 EStG für 2006"
ich hab bisher:
Rente in 2006
11 x 1.000,-- = 11.000,--€
Besteuerungsanteil 52 % = 5.720,-- €
ergibt
steuerpflichtiger Anteil der Rente 5.720,-- €
stuerfreier Anteil der Rente 5.280,-- €
Der steuerfreie Anteil gilt ab dem jahr, das dem Rentenbeginn folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges.
R. erhält sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2006, welche mit einem 52%igen Besteuerungsanteil in Höhe von 5.720,-- besteuert wird.
ist es das, oder hab ich die Frage total falsch verstanden?
LG Dori
Stw01
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dorialma -
18. August 2009 um 14:31 -
Erledigt
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Du musst von dem Besteuerungsanteil noch den Werbungskosten-Pauschbetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte nach § 22. (Hatte ich nämlich auch vergessen...)
LG,
Luckygirl -
Ooohh, vielen lieben Dank:anbet:
Viele Grüße, Dori