• Hallo,
    benötige mal Hilfe be Aufg. 12
    "Renter R. erhält seit 01.02.06 Bruttorente 1.000,-- monatl., ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte nach §22 EStG für 2006"
    ich hab bisher:
    Rente in 2006
    11 x 1.000,-- = 11.000,--€
    Besteuerungsanteil 52 % = 5.720,-- €
    ergibt
    steuerpflichtiger Anteil der Rente 5.720,-- €
    stuerfreier Anteil der Rente 5.280,-- €
    Der steuerfreie Anteil gilt ab dem jahr, das dem Rentenbeginn folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges.
    R. erhält sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2006, welche mit einem 52%igen Besteuerungsanteil in Höhe von 5.720,-- besteuert wird.

    ist es das, oder hab ich die Frage total falsch verstanden?
    LG Dori

  • Du musst von dem Besteuerungsanteil noch den Werbungskosten-Pauschbetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte nach § 22. (Hatte ich nämlich auch vergessen...)
    LG,
    Luckygirl