Muss gerade zum Thema Bilanzanalyse eine Strukturbilanz erstellen um die Kennzahlen zu ermitteln und zu kommentieren. Habe da mal eine Frage zu den Posten:
eiserne Reserven von RHB-Stoffen und unfertigen und fertigen Produkten: wo kommen die denn hin ? Liquidität 3. Grades oder eher doch Anlagevermögen?
Rücklagenbildung: ich dachte bei 10% ist dem Gesetz genüge getan, aber da steht das zunächst eben die gesetzliche Gewinnrücklage gebildet werden muss. Fakten: Kapital 1 Mio, Kapitalrücklage 200T€, gesetzliche Rücklage 97T€ Jahresüberschuss 130T€.
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen
Gruss Kiwi
Stukturbilanzerstellung
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Kiwi_FN -
21. Oktober 2004 um 20:51 -
Erledigt
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Hallo Kiwi,
im allgemeinen erfolgt immer die Zuordnung zum UV. In Einzelfällen gibt es auch eine Zuordnung zum AV siehe BFH-Urteil vom 30.10.2002 (IV R 33/01) BStBl. 2003 II S. 272
ich habe Dir hier mal ne Übersicht zu den gängigen Kennzahlen gelinkt
Zu deiner zweiten Frage:
Die Dotierungshöhe bestimmt sich gem. §130 Abs.3 AktG.
In die gesetzliche Rücklage ist gem. § 130 Abs. 3 AktG gesetzlich zwingend mindes-
tens 5% des Jahresüberschusses (vermindert um einen Verlustvortrag) nach Be-
rücksichtigung von Veränderungen der unversteuerter Rücklagen.
Dies ist so lange vorzunehmen, bis die gebundenen Rücklagen insgesamt 10% des
Nennkapitals erreichen.Zu den gebundenen Rücklagen bestehen aus Kapitalrücklage und Gewinnrücklage.
also rechen ich:
((200T+97T)*100)/(1.000T)=29,70%> 10% ergo: zuführung zu den
versteuerten Rücklagen ist nicht mehr notwendig und ich kann zu den
unversteuerten Rücklagen zuführenIch hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen
LG Wastel
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klar hilft mir das weiter, irgendwie wollen die mich wohl aufs Glatteis führen, denn es steht z.B. drin: "zunächst ist die gesetzliche Gewinnrücklage zu bilden". Aber da werd ich mal ein wenig formulieren und dem widersprechen
Gruss Frank