Noch ein Fall der mich zum verzweifeln bringt:
S. Sager bewohnt sein 1988 erbautes 2-Fam.-Haus. Erdgeschoss er,
Obergeschoss seine Mutter unentgeltlich.
Er lässt es 2001 modernisieren, insg. Kosten 105 000 DM (darauf entfallen
für seine Wohnung 55.000 und für die seiner Mutter 50.000)
Lösunbg:
S. ist anspruchsberechtigt,
In meinem Skript steht, dass es die Invest-Zulage gab, wenn das Haus vor 1991 fertiggestellt wurde (Fall 1988), die Wohnung zum Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten den eigenen Wohnzwecken diente oder unentgeltlich überlassen wurde (ist im Fall so)
Weiter heißt es, dass die Arbeiten begünstigt sind, wenn sie zwischen dem 1.1.99 und vor dem 1.1.02 vorgenommen werden. Im Fall wird die Modernisierung im Jahr 2001 durchgeführt. Ist doch eindeutig in diesem Zeitrahmen. Und damit gibt es doch die Zulage
Bekommt er diese jetzt jeweils für seine Wohnung und die unentgeltlich an die Mutter überlassene (also 2x den Höchstbetrag von 40.000 DM ansetzen minus Selbstbehalt 50000 DM) und von diesen 35.000 DM dann die 15% = 5.250 DM. Bekommt er also diesen Betrag 2x oder nur 1x weil es sich auf das ganze Haus bezieht ????? HILFE
STW11 Investitionszulage
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Billchen -
10. August 2009 um 18:11 -
Erledigt
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Die Aufgabe ist doch schon ziemlich alt oder? Hat sich das Investitionszulagengesetz nicht ziemlich verändert?
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Das mag sein. Aber ich muss diese Frage beantworten. Sie steht so in meinem Heft.
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Gibt es niemanden, der mir die Frage beantworten kann?
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Hallo
dein Beitrag ist schon etwas her, aber ich sitze gerade an der Aufgabe und habe mir Gedanken dazu gemacht. Ich denke nach den ersten Sätzen in dem Kapitel 1.4.1
"...Beendigung der arbeiten eigenen Wohnzwecken, was auch der Fall ist, sowei sie unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen wird..."
aber da es sich um zwei Wohnungen handelt denke ich sind es zwei Investitionen.
Hast du deine Ergenbisse schon, vielleicht kannst du mir ja nen Tip geben. Danke -
Hi,
ich habe dazu den Fernlehrer angefragt, und ja, es handelt sich um 2 Wohnungen, für jede gibt es die Zulage. -
Danke. Ich hab es so gerechnet.
Bei Aufgabe 2.2 bin ich mir nicht ganz sicher. Für Wohnung 1 kann F ab 03 Eigenheimzulage beantragen und für Wohnung 2 nicht, weil der Förderungszeitraum mit 08 bereits abgelaufen ist. Seh ich das richtig? Danke -
Punkt 1 ist richtig, Begründung bei Punkt 2 ist jedoch, dass er die Förderung nur 1x in Anspruch nehmen kann und wegen Objektverbrauch auch später die Förderung ausgeschlossen ist.
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Dankeschön. Hast mir echt geholfen...
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Hallo Billchen und Naddl,
ich bin mir bei dem S.Sager nicht sicher, ob wirklich 2 Wohnungen angesetzt werden können. Bei 1.4.1. steht "... an einer Wohnung im eigenen Haus oder an einer Eigentumswohnung..."
Seine eigene wird ja schon angesetzt. Ich denke, dass die Wohnung für seine Mutter nicht mit berücksichtigt werden kann.
Bei 2.2 denke ich, dass nicht der Objektverbrauch zählt, denn der FF ist ja allein - er kann nur ein Objekt in einem Zeitraum ansetzen.
Aber seine zweite Wohnung ist doch ein Folgeobjekt - § 7 EigZulG. Die erste Wohnung nutzt er ja nur 2 Jahre und zieht dann in seine neue Wohnung. Für die kann er den Rest der sieben Jahre nutzen. -
Hallo aamy,
du bist auf dem falschen Weg. Da ich meine Lösungen bereits korrigiert zurück bekommen habe und alles richtig ist sind die Lösungsansetze von Naddl die richtigen. Sorry, aber du mußt deine nochmals genau durchlesen und überarbeiten. -
Hallo Billchen,
lieben Dank für Deine schnelle Antwort.
Bei 2.2. bin ich im Laufe des Tages auch drauf gekommen, dass der Förderzeitraum ja schon abgelaufen war - hab nur gepennt
Bei 1.3. würde ich das gern aus einem Gesetz oder ähnlichen Text erlesen können, dass der S. für beide Wohnungen die InvZulage bekommt - oder für das ganze Haus.
Hab aber leider nix dazu gefunden und nun den Fernlehrer mal angefragt.
Nicht böse sein, aber ich möchte keine, nur von anderen genannten Lösungen übernehmen, die ich nicht nachvollziehen kann. Denn ich hab schon oft die Erfahrung gemacht, dass diese entweder doch nicht richtig sind -
ODER, was eigentlich schlimm ist, dass die Fernlehrer total unterschiedlich korrigieren und bewerten und eigentlich falsche Ergebnisse als richtig dastehen lassen - auch bei meinen eigenen Arbeiten schon!
Ich wünsch Dir noch ein schönes WE! -
Hi,
also ich habe meine ESA weggeschickt und noch nicht wieder. Deshalb weiß ich jetzt die Aufgabenstellung nimmer so genau. Aber Billchen hat den Fernlehrer gefragt und es geht ja nicht direkt um die beiden Wohnungen sondern um das eine Haus. (wenn ich mich recht entsinne).
Dass mt dem Folgeobjekt: Der Förderungszeitraum beginnt mit Anschaffung also ist der im Beispiel abgelaufen. Und damit handelt es sich um Objektverbrauch. Billchen hat die Aufgabe sicher bereits wieder und weiß deshalb sicher die richtige Antwort...
ber du kannst gern noch ein paar Tage warten und wenn ich die ESA wieder hab schreib ich nochmal was...
Gruß -
Hallo Naddl,
genau das habe ich beim Fernlehrer angefragt - ob zwei Wohnungen gelten oder in dem Fall das ganze Haus.
Bei dem Färber denke ich, dass es sich um ein Folgeobjekt handelt - die Zeit ist halt nur abgelaufen.
Er will ja die Eigenheimzulage - und als alleinstehender bekommt er die für nur ein Objekt. Würde er die zweite Wohnung ein bißchen eher kaufen wäre dies ja ein Folgeobjekt innerhalb des Förderzeitraumes.
Ich glaub, ich schreib einfach beide Ansätze rein, hihi :p
Aber ich hab das Heft jetzt erstmal auf Eis bis ich die Antwort vom FL bekommme. Ich sag Bescheid, sobald ich die habe.
Muss mich jetzt auf die ganzen Fallstudien STW02F, STW12F und STW13F
"stürzen" :mad::eek::confused: ..............
Noch 'ne schöne Woche! -
Hallo Naddl,
hab gerade Post vom FL bekommen: " ... es handelt sich um zwei Wohnungen - also um zwei Objekte! ..."
Demnach kann er, da er ja alleinstehend ist, nur für seine Wohnung die Investitionszulage bekommen.
Ich werde es auf jeden Fall jetzt so abschicken. Wenn doch was falsch ist, wird das ja korrigiert und ich kann das dann noch mal nacharbeiten. Zensur ist ja egal