Hallo,
ich sitze grad über den Einsendeaufgaben STW 11 und bin mir bei Fall 3.1 nicht ganz sicher:
A. verkauft notariell beurkundet an B-AG ein unbebautes Grundstück in Garbsen im Wert von 450.000 €. Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm im Gegenzug eine ETW im Wert von 320.000€ verkauft und 130.000 € an A zahlt.
Für mich muss die Grunderwerbsteuer auf den Betrag von 450.000 bezahlt werden, weil die beiden anderen Vereinbarungen - obwohl im gleichen Kaufvertrag getroffen - für die Berechnung der Grunderwerbsteuer uninteressant sind. Ausschlaggebend ist die Gegenleistung und das sind hier das unbebaute Grundstück von A auf der einen Seite - der eigentliche Kaufpreis von 450.000 € auf der anderen Seite.
A. muss für den Erwerb der ETW dann auf die 320.000 € dann extra Grunderwerbsteuer zahlen.
Ist meine Rechnung so richtig oder bin ich total auf dem Holzweg. Oder muss ich nur anders begründen? Im Skript habe ich nicht sehr viel dazu gefunden - für mich ergibt sich meine Rechnung nur rein logisch. Denn das FA wird doch nicht freiwillig auf Steuereinnahmen verzichten, und dies wäre bei einer Auffrechnung ja der Fall.
Danke für Eure Hilfe und noch nen schönen Sonntag