ESA zu STW04

  • Hallo,

    kann mir jemand bei der Aufgabe helfen?

    Aufgabenstellung: Ermittlung des zu versteuerndem Einkommen der Eheleute für das Jahr 08

    Anne geboren am 01.01.1966, und Anton , geboren am 01.01.1964, wohnen seit Ihrer Hochzeit am 15.01.08 in einer gemeinsamen Wohnung in Darmstadt.

    Anne arbeit als kaufmännische Angestellte in einem Autohaus. Ihr monatlicher Bruttolohn gemäß Arbeitsvertrag beträgt 3.000.-€. Sie fährt an 220 Tagen im Jahr mit Ihrem eigenen Auto in das 20 km entfernte Autohaus. Im Dezember 08 kauf sie bei Ihrem Chef ein neues Auto. Ihr Chef gewährt ihr gegenüber dem Preis, den ein anderer Kunde hätte zahlen müssen, einen Rabatt von 2.500.-€. Anne muss nur noch 17.500.-€ zahlen. Auf der Lohnsteuerkarte ist nur der laufende Arbeitslohn mit 36.000.-€ bescheinigt.

    Neben Ihrer Tätigkeit bei dem Autohaus interessiert sich Anne für moderne Literatur. Ein Verlag hat sie als Lektorin mit einem Jahresgehalt von 10.000.-€ brutto (lt. zweiter Lohnsteuerkarte) eingestellt. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, musste sich Anne ein Arbeitszimmer (nur Schreibtisch und Regalen) einrichten, da der Verlag kein Büro für sie zur Verfügung stellt. Dies hat sie bereits im Januar 08 beim Umzug in die neue Wohnung, für die monatlich 750.-€ Miete zuzüglich 100.-€ Nebenkosten von den Eheleuten gezahlt wird, getan. Das Arbeitszimmer umfasst 15% der gesamten Wohnfläche. Im Januar 08 Anne für das Arbeitszimmer einen Schreibtisch (Nutzungsdauer 10 Jahre) für 750.-€ gekauft. Im September 08 erwarb sie ein Regal für 400.-€,

    Anton ist angestellter Handelsvertreter mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von 50.000.-€. Dieser Betrag wurde auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Von seinem Arbeitgeber wird Anton ein Auto (Bruttolistenpreis 40.000.-€) für Dienstreisen, Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und der 25 km entfernten Arbeitsstätte (in 08 an 120 Tagen) zur Verfügung gestellt. Anton muss hierfür 150.-€ monatlich bezahlen. Da Anton eine Vergütung für die Nutzung des Autos zahl, hat der Arbeitgeber keine lohnsteuerlichen Folgerungen gezogen.

    Anton hat 250.000.-€ aus einer Erbschaft bei der XYZ Bank angelegt. Er hat dabei verschiedene Anlageformen gewählt. Anton und Anne haben keine Freistellungsaufträge erteilt. Die Bank hat alle erforderlichen Steuerbescheinigungen ordnungsgemäß erteilt und im Jahr 08 folgende Erträge auf die Konto von Anton überwiesen bzw. dem Sparbuch gutgeschrieben. 9.000.-€ aus der Anlage von Aktien, 3.000.-€ Sparbuchzinsen, 40.252,50 € aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen an die XYZ Bank. Anton hat die Sparbriefe vor 5 Jahren - bei Ausgabe - für 30.000.-€ erworben. Sie hatten eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank hat die Stückzinsen gesondert berechnet.

    Im Februar 08 kaufte Anton eine Sechsfamilienhaus (Baujahr 1963) für 900.000.-€. Das Grundstück ist 1000 qm groß und der Wert des Grund und Bodens beträgt 250.-€/qm. Der Kaufvertrag datiert vom 15.02.08; Übergang Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten war der 01.03.08. Neben dem Kaufpreis zahlt Anton 3,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaupreis, 1.500.-€ Gerichtsgebühren (davon 1.000.-€ für die Eigentumsüberschreibung und 500.-€ für die Eintragung der Grundschuld) und 11.000.-€ Notargebühren (davon 9.000.-€ für den Kaufvertrag, 2.000.-€ für die Grundschuldeintragung).

    Alle 6 Wohnungen sind vermietet und je Wohnung beträgt die Miete 750.-€ zuzüglich 150.-€ Nebenkosten. Die Miete und die Nebenkosten sind jeweils am 05. Des Monats zu entrichten. Die Mieten Januar 09 wurden von den Mietern wegen der Feiertage bereits a, 23.12.08 bezahlt und am 27.12.08 dem Konto des Anton gutgeschrieben.

    Zur Finanzierung des Kaufpreises hat Anton einen Kredit über 500.000.-€ aufgenommen, der ihm unter Abzug eines Disagios von 30.000.-€ am 01.03.08 ausgezahlt wurde. Er bezahlt damit am 02.03.08 den Kaupreis. Die monatliche Zinsbelastung beträgt seit dem 01.03.08 - 2.000.-€. Im Jahr 08 hatte Anton 5.000.-€ weitere Aufwendungen, insbesondere Kosten für Strom, Heizung und Wasser für das Grundstück. Die abziehbaren Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von Anton und Anne betragen 7.500.-€

    Einmal editiert, zuletzt von cat1987 (4. August 2009 um 19:23)

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Mein Lösungsvorschlag lautet:
    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß §§19, 19a EStG= 97.675,00 Euro
    Anne: 41.975,00 Euro
    Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 36.000,00 Euro.
    Entferungspauschale Fahrt zur Arbeit
    220 Tage x 40 km *0,30 2.640,00 Euro

    Auto vom Arbeitgeber:
    Üblicher Endpreis beim Verbraucher 20.000,00 Euro
    4% Kürzung dieses Preises 800,00 Euro
    Zwischensumme 19.200,00 Euro
    Zahlung von Anne 17.500,00 Euro
    geldwerter Vorteil 1.700,00 Euro
    steuerfreier Betrag § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG 1.080,00 Euro
    steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 620,00 Euro 620,00 Euro

    Arbeitslohn 2. Dienstverhältnis 10.000,00 Euro
    Werbungskosten Arbeitszimmer
    850 Euro x 12 Monate x 15% 1.530,00 Euro
    Regal (R44 Satz 1 LStR) 400,00 Euro
    Schreibtisch(R 44 Satz 2 LStR i.V.m.
    § 9 Abs. 1 Nr. 6 und 7 EStG) 75,00 Euro

    Summe Werbungskosten bzw. Entfernungspauschale Anne: 4.645,00 Euro

    Anton: 55.700,00 Euro

    Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 50.000,00 Euro

    Auto vom Arbeitgeber: 6.600,00 Euro
    Die Bewertung des geldwerten Vorteils Kfz-Gestellung für Privatfahrten erfolgt nach der 1%- Regelung des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und R31 Abs. 9 LStR. Der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten beträgt somit:
    40.000,00 Euro x 1% x 12 Monate= 4.800,00 Euro

    Geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
    40.000,00 Euro x 25 km x 0,03 % x 12 Monate= 3.600,00 Euro

    Von dem Gesamtbetrag 8.400,00 Euro können die gezahlten Nutzungsvergütungen i.H.v. 1.800,00 Euro (150,00 Euro x 12 Monate) nach R 31 Abs. 9 Nr. 4 LStR abgezogen werden. Es verbleibt ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 6.600,00 Euro.

    Werbungskosten von Anton:
    Entfernungspauschale Fahrt zur Arbeit
    120 Tage x 25 km x 0,30 Euro 900,00 Euro

    Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG = 21.572,50 Euro


    Anton hat folgende Erträge auf seinen Konten gutgeschrieben gekommen: 9.000,00 Euro aus der Anlage von Aktien, 3.000,00 Sparbuchzinsen und 10.252,50 Euro (40.252,50 Euro aus dem Verkauf von abgezinsten Sparbriefen- 30.000,00 Euro Anschaffungskosten).

    Werbungskosten:
    Depotführungsgebühr für Aktiendepot 480,00 Euro
    Kontoführungsgebühr für Sparbuch und Festgeld 200,00 Euro
    = 680,00 Euro

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG = 2.112,50 Euro

    Mieteinnahmen 6 x 900,00 Euro x10 Monate 54.000,00 Euro
    -Disagio 30.000,00 Euro
    -Schuldzinsen 2.000,00 Euro
    -Notargebühr 2.000,00 Euro
    -Gerichtsgebühren 1.500,00 Euro
    -Betriebskosten 5.000,00 Euro
    -Afa: 11.387,50 Euro
    Gesamtpreis Haus + Grundstück 900.000,00 Euro
    - Wert Grund und Boden
    (1.000 qm x 250,00 Euro) 250.000,00 Euro
    = Kaufpreis Gebäude 650.000,00 Euro

    anteilige Anschaffungsnebenkosten Gebäude:
    Grunderwerbsteuer (650.000,00 Euro x 3,5 %) 22.750,00 Euro
    + Notargebühr (Kaufvertrag) 9.000,00 Euro
    + Gerichtsgebühr 1.500,00 Euro
    = 33.250,00 Euro

    Gebäude 650.000,00 Euro
    + Nebenkosten 33.250,00 Euro
    davon 2% lineare Afa (§7Abs.4 Nr. 2a EStG) 13.665,00 Euro
    davon 10 Monate 11.387,50 Euro



    Gesamtsumme der Einkünfte: 121.360,00 Euro

    Abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 7.500,00 Euro

    Zu versteuerndes Einkommen: 113.860,00 Euro

    Wäre super wenn mir einer sagen könnte, ob ich da richtig liege!!!!

  • Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:
    Bei Anne steht in der Aufgabe bei Dir, dass die Entfernung Wohnung/Arbeit 20 km beträgt, in der Lösung hast Du aber mit 40 km gerechnet. In meinem Heft steht jedenfalls 40 km. Das Arbeitszimmer kannst Du nicht ansetzen, da es nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Es ist nur für den Nebenjob da.
    Bei Anton kannst Du die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 € ansetzen, da sie höher ist.
    Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind komplett falsch. Bei den Gutschriftsbeträgen sind ja bereits KapESt und SolZ abgezogen. Hier musst Du jeweils eine Hochrechnung machen, um die Bruttoerträge zu erhalten. Von der Aktiendividende ist nur die Hälfte steuerpflichtig, dafür kannst du auch nur die Hälfte der Werbungskosten ansetzen. Außerdem hast Du vergessen, den Sparerfreibetrag abzuziehen.
    Bei den Einkünften aus V+V stimmen die Werbungskosten nicht. Der Zinsaufwand beträgt 20.000 €, nicht 2.000 € (da 10 Monate lang). Notar- und Gerichtsgebühren sind auch falsch (Du musst auf die Aufteilung achten, was wofür war – nicht alles ist ansetzbar). Die AfA stimmt leider auch nicht. Die Anschaffungsnebenkosten müssen hierfür ebenfalls aufgeteilt werden in Grund u. Boden und Gebäude.
    Dafür stimmen aber die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen :)
    Die Aufgabe musst Du wohl leider nochmal gründlich überarbeiten.
    LG, Luckygirl

    Einmal editiert, zuletzt von Luckygirl11 (4. August 2009 um 20:47)

  • Hi,
    danke für deine Hilfe.
    Habe mich bei den Kilometern verschrieben. 40 ist richtig.
    Wäre es möglich, wenn du mir das mit den Einkünften aus Kapital und Vermietung und Verpachtung noch mal genauer erklärst? Ich verstehe das nämlich nicht so richtig. Und kann auch leider keine Hilfe im Lernheft finden.
    Danke
    Gruß
    Katrin

  • Hi Katrin.

    Also zuerst mal die Einkünfte aus V+V:
    Zinsaufwand hatt ich ja oben schon geschrieben: 10 Monate x 2.000 = 20.000
    Die Gerichtsgebühren beinhalten 1.000 für Eigentumsüberschreibung (zu aktivieren) und 500 für die Eintragung der Grundschuld (Werbungskosten). Die Notarkosten beinhalten 9.000 für den Kaufvertrag (zu aktivieren) und 2.000 für die Grundschuldeintragung (Werbungskosten). (Heft Seiten 81/82)
    Die Anschaffungsnebenkosten (Gerichtsgebühren und Notargebühren) entfallen wiederum anteilig auf Grund und Boden und auf Gebäude. Hier musst Du noch eine entsprechende Aufteilung vornehmen. (Heft Seite 88) Dadurch ändert sich natürlich die AfA (und auch die Werbungskosten).

    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist das alles schon etwas umfangreicher. Es handelt sich um drei verschiedene Sachverhalte. Wegen der Dividende schaust Du Dir am besten nochmal die Seiten 65 und 66 an, da wird eine solche Berechnung gemacht. Steuerpflichtig sind dann (wegen Halbeinkünfteverfahren) noch 5.703,43.
    Zu den abgeszinsten Sparbriefen findest Du ein Bsp. auf den Seiten 69/70 (steuerpflichtig sind 15.000). Nach dem Schema kannst Du auch die Sparbuchzinsen berechnen (steuerpflichtig sind 4.389,17).
    Und bei den Werbungskosten hierzu ist wegen dem Halbeinkünfteverfahren bei der Dividende auch nur die Hälfte der Depotgebühr abzugsfähig. (Gesamt-Werbungskosten zu Kapitaleinkünften: 440)

    Das zu versteuernde Einkommen beträgt jedenfalls 100.005 €. Die Antwort ist garantiert richtig (hatte volle Punktzahl).

    Sodele, falls Du jetzt immer noch nicht klar kommst kannst Du Dich ruhig nochmal melden.
    LG, Luckygirl

  • Also ich habe es jetzt wie folgt gerechnet. Wobei ich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wahrscheinlich immer noch einen Fehler drin habe.

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß §§19, 19a EStG= 99.185,00 Euro
    Anne: 43.505,00 Euro
    Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 36.000,00 Euro.
    Entferungspauschale Fahrt zur Arbeit
    220 Tage x 40 km *0,30 2.640,00 Euro

    Auto vom Arbeitgeber:
    Üblicher Endpreis beim Verbraucher 20.000,00 Euro
    4% Kürzung dieses Preises 800,00 Euro
    Zwischensumme 19.200,00 Euro
    Zahlung von Anne 17.500,00 Euro
    geldwerter Vorteil 1.700,00 Euro
    steuerfreier Betrag § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG 1.080,00 Euro
    steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 620,00 Euro 620,00 Euro

    Arbeitslohn 2. Dienstverhältnis 10.000,00 Euro
    Werbungskosten Arbeitszimmer
    Regal (R44 Satz 1 LStR) 400,00 Euro
    Schreibtisch(R 44 Satz 2 LStR i.V.m.
    § 9 Abs. 1 Nr. 6 und 7 EStG) 75,00 Euro

    Summe Werbungskosten bzw. Entfernungspauschale Anne: 3.115,00 Euro

    Anton: 55.6800,00 Euro

    Arbeitslohn (§ 8 Abs. 1 EStG) 50.000,00 Euro

    Auto vom Arbeitgeber: 6.600,00 Euro
    Die Bewertung des geldwerten Vorteils Kfz-Gestellung für Privatfahrten erfolgt nach der 1%- Regelung des § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und R31 Abs. 9 LStR. Der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten beträgt somit:
    40.000,00 Euro x 1% x 12 Monate= 4.800,00 Euro

    Geldwerte Vorteile für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
    40.000,00 Euro x 25 km x 0,03 % x 12 Monate= 3.600,00 Euro

    Von dem Gesamtbetrag 8.400,00 Euro können die gezahlten Nutzungsvergütungen i.H.v. 1.800,00 Euro (150,00 Euro x 12 Monate) nach R 31 Abs. 9 Nr. 4 LStR abgezogen werden. Es verbleibt ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 6.600,00 Euro.

    Werbungskosten von Anton:
    Entfernungspauschale Fahrt zur Arbeit
    120 Tage x 25 km x 0,30 Euro 900,00 Euro
    Da die Werbungskosten unter dem Werbungskostenpauschalbetrag von 920,00 Euro liegen, wird dieser genommen.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG = 24.652,59 Euro

    Ertrag von Anlage in Aktien: 5.703,42 Euro
    Gutschrift 9.000,00 Euro
    + Solidaritätszuschlag (§12 Nr. 3 EStG) 125,48 Euro
    Gutschrift x Faktor (0,825/59,175)

    = Zwischensumme 9.125,48 Euro
    Die Zwischensumme lässt sich auch direkt aus dem Produkt Gutschrift x Faktor (60/59,175) ermitteln.
    + Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 2.281,37 Euro
    Zwischensumme x Faktor (15/60) oder

    Gutschrift x Faktor (15/59,175)
    = Einnahme (§20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) 11.406,85 Euro
    Ausschüttung

    Diese Einnahmen fallen unter das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40d EStG. Bei Anton werden daher nur 11.406,85 Euro x ½ = 5.703,42 Euro versteuert.

    Verkauf von abgezinsten Sparbriefen: 15.000,00 Euro
    Auszahlungsbetrag 40.252,50 Euro
    - Anlagebetrag 30.000,00 Euro
    Differenz 10.252,50 Euro
    + Solidaritätszuschlag (§ 12 Nr. 3 EStG) 247,50 Euro
    Auszahlungsbetrag x Faktor (1,65/68,35)
    = Zwischensumme 10.500,00 Euro
    + Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 4.500,00 Euro
    Zwischensumme x Faktor 30/70 oder
    Auszahlungsbetrag x Faktor 30/68,35
    = steuerpflichtige Einnahmen 15.000,00 Euro

    Sparbuchzinsen: 4.389,17 Euro
    Auszahlungsbetrag 3.000,00 Euro
    + Solidaritätszuschlag (§ 12 Nr. 3 EStG) 72,42 Euro
    Auszahlungsbetrag x Faktor (1,65/68,35)
    = Zwischensumme 3.072,42 Euro
    + Kapitalertragsteuer (§12 Nr. 3 EStG) 1.316,75 Euro
    Zwischensumme x Faktor 30/70 oder
    Auszahlungsbetrag x Faktor 30/68,35
    = steuerpflichtige Einnahmen 4.389,17 Euro

    Werbungskosten: 440,00 Euro
    Depotführungsgebühr für Aktiendepot 240,00 Euro
    Aufgrund des Halbeinkünfteverfahren kann die Depotführungsgebühr beim Aktiendepot ebenfalls nur zur Hälfte abgesetzt werden
    Kontoführungsgebühr für Sparbuch und Festgeld 200,00 Euro
    = 440,00 Euro

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG = -22.254,17 Euro

    Mieteinnahmen 6 x 900,00 Euro x10 Monate 54.000,00 Euro
    -Disagio 30.000,00 Euro
    -Schuldzinsen (10 Monate x 2.000,00 Euro) 20.000,00 Euro
    -Notargebühr 9.000,00 Euro
    -Gerichtsgebühren 1.000,00 Euro
    -Betriebskosten 5.000,00 Euro
    -Afa: 11.254,17 Euro
    Gesamtpreis Haus + Grundstück 900.000,00 Euro
    - Wert Grund und Boden
    (1.000 qm x 250,00 Euro) 250.000,00 Euro
    = Kaufpreis Gebäude 650.000,00 Euro

    anteilige Anschaffungsnebenkosten Gebäude:
    Grunderwerbsteuer (650.000,00 Euro x 3,5 %) 22.750,00 Euro
    + Notargebühr (Kaufvertrag) 2.000,00 Euro
    + Gerichtsgebühr 500,00 Euro
    = 25.250,00 Euro

    Gebäude 650.000,00 Euro
    + Nebenkosten 25.250,00 Euro
    675.250,00 Euro
    davon 2% lineare Afa (§7Abs.4 Nr. 2a EStG) 13.505,00 Euro
    davon 10 Monate 11.254,17 Euro



    Gesamtsumme der Einkünfte: 101.583,42 Euro

    Abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 7.500,00 Euro

    Zu versteuerndes Einkommen: 94.083,42 Euro

  • Hallo,

    mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei STW04 komm´ich auch überhaupt nicht zurecht. Aber von Anfang an:

    Einkünfte von Anne aus nichtselbständiger Arbeit: 43.505 €
    Einkünfte von Anton aus nichtselbständiger Arbeit:55.680 €
    Einkünfte aus Kapitalvermögen: 6.280 € (Insgesamt 24.652,59 €, aber ich muss doch nur die jeweilige Differenz aus den Auszahlungen und den Hochrechnungen nehmen und den Sparerfreibetrag i.H.v 1.500 € abziehen, oder?)
    Aber bei Vermietung und Verpachtung komm ich mit der Zurechnung der Werbungskosten auf Gebäude und Grund/Boden nicht zurecht. 10 Rechnungen und 10 unterschiedliche Ergebnisse, reicht von 1.500 e über 22.212,49 bis zu 37.083,33 €

    Wer kann mir helfen und mich schlauer machen???
    Danke schon mal im Voraus.

  • Die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sind o. K.
    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen liegst Du falsch. Die ausgezahlten Beträge zuzüglich der einbehaltenten KapESt (+SolZ) sind die Einnnahmen. Hiervon gehen steuerfreie Einnahmen und Werbungskosten runter, dann erhältst Du die von Dir genannten 24.652 €. Jetzt noch den Sparerfreibetrag runter und Du hast Einkünfte aus Kapitalvermögen von 23.152 €.
    Bei den Einkünften aus V+V musst Du zunächst mal den Anteil Grund/Boden und Gebäude ermitteln. Mit aktivierungspflichtig beim Gebäude sind dann die anteilige Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren für die Eigentumsüberschreibung und die Notargebühren für den Kaufvertrag). Aber immer nur in Höhe des errechneten Anteils. Von den so ermittelten Anschaffungskosten berechnest Du die AfA (anteilig für 10 Monate). Als Ergebnis muss rauskommen, dass die Einkünfte aus V+V ./. 14.832,86 € betragen.

  • Danke, aber ich komm´ immer noch nicht drauf, ich glaub ich habe einen Knoten im Kopf. meine Einnahmen betragen 54.000 €, Schuldzinsen 20.000, Disagio 30.000, der Anteil am KP für das Gebäude 650.000 die Grunderwerbssteuer darauf 22.750, die Gerichtsgebühren und die anteiligen Notarkosten 722,20 bzw. 6.500, dann komm ich bei der Afa auf 11.323,87.
    Was vergesse ich bei meiner Berechnung?

  • Die Einnahmen sind o.K. Im Prinzip scheint auch der Rest richtig zu sein. Ich hab am Anfang die Zahlen mit Nachkommastellen berechnet und komme vielleicht daher auf ein minimal anderes Ergebnis. War aber jedenfalls nicht falsch.
    Der Gebäudeanteil beträgt 72,22 %. Das heißt anteilige Grunderwerbsteuer 22.749,30, anteilige Gerichtsgebühren 722,20, anteilige Notargebühren 6.499,80. Anschaffungskosten Gebäude somit: 679.971,30. Jährliche AfA 13.599,43, zeitanteilig 11.332,86.
    Jetzt musst Du doch nur noch die AfA und die anderen Werbungskosten (Disagio, Kreditzinsen, Notar- und Gerichtsgebühren, Betriebskosten) von den Mieteinnahmen abziehen. Hast Du dabei vielleicht was vergessen?

  • Hallo,
    kann mir jemand bitte die Lösung schicken dazu?
    Ich habe noch einen fehler und kann den nicht wirklich finden.
    msittly@gmx.de

    Wäre schon wenn mir zur Abwechslung auch mal jemand hilft :(
    Normal läufts so, das ich den anderen helfe *grumml*

  • Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen musst Du die Summe der "Hochrechnungen" nehmen, nicht die Differenz. Bei der Dividende ist auch nur die Hälfte steuerpflichtig. Außerdem kannst Du noch die Werbungskosten abziehen. Raus kommen sollte der Betrag in Höhe von 23.152.
    Bei den Einkünften aus V+V sollte ein Betrag in Höhe von ./. 14.832 rauskommen. Ist der in Deinen vielen Varianten vielleicht auch dabei?