Hallo Ihr Mitstreiter.
Kann mir vielleicht einer von Euch einen Tipp zu Aufgabe 7 aus dem Studienheft REK 3N geben? Ich bin mir bei der Lösung nicht sicher.
Die Aufgabe lautet:
Der 16-jährige Erich bekommt von seinen Eltern zu Weihnachten GEld geschenkt. Die Eltern sind damit einverstanden, dass Erich das Geld für den Kauf eines Fernrohrs verwenden will. Im Geschäft kauft er ein Fernrohr und bezahlt es sofort. Wenige Tage später erfährt der Händler, dass Erich noch minderjährig ist und ihm kommen Bedenken. Er schreibt Erichts Eltern an und fordert sie zur Genehmigung des Kaufvertrages auf. Die Eltern reagieren aber ncith auf das Schreiben. Welche Auswirkungen hat das Schweigen der Eltern auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages?
Eigentlich bin ich der Meinung, dass der Kaufvertrag trotzdem wirksam ist. Erich hat ja vorher die Einwilligung seiner Eltern gehabt. Das Schweigen auf das Schreiben des Händlers gilt zwar gem. § 108 (2) Satz 2 BGB als Ablehnung. Der Paragraph bezieht sich aber gemäß der Überschrift nur auf Vertragsschluß ohne Einwilligung. Und die war doch gegeben.
Wie seht Ihr das? Hätte gerne noch andere Meinungen hierzu gehört bzw. gelesen....
LG, Luckygirl
Rek 3n
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Luckygirl11 -
3. August 2009 um 19:33 -
Erledigt
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Hallo Luckygirl,
ich will Dir gerne helfen, soweit es mir möglich ist.
Der Händler stellt seine Rechtsauffassung auf §§ 107, 108 BGB ab. Diese Position ist oftmals auch die richtige, wenn ein Minderjähriger einen Kaufvertrag abschließt. Hier wird allerdings erwähnt, dass der Erich Geld von seinen Eltern geschenkt bekommt und er damit ein Fernrohr anschaffen will. Mit diesem Zweck der Geldverwendung sind die Eltern sogar einverstanden. E bezahlt sofort. Daher greift § 110 BGB, der sog. Taschengeldparagraph. Schau dort mal rein, der Paragraph erklärt sich praktisch von selbst und macht seine Anwendung auf Deinen Fall deutlich. Ergebnis: Der Vertrag gilt als von Anfang an wirksam. Auf die Aufforderung der Eltern durch den Verkäufer und deren Reaktion darauf kommt es nicht an.
Grüße
Donald -
Hi!
Ich hatte folgende §§
2, 106,107,108, 110, 182,183,184 und § 433 BGBLG
Simone -
Danke für Eure Tipps.
LG, Luckygirl