Aufwandsarten aus Bilanzpositionen ableiten

  • Hallo,

    ich hab folgendes Problem. Hier sollen weitere Aufwandsarten aus den aufgeführten Positionen abgeleitet werden. Außer den Abschreibungen und den Rückstellungen fiel mir nichts weiter zu ein. Seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder gibt es nur die beiden? :confused:

    Die untenstehende Aufgabe ist nur ein Auszug.

    Anlagevermögen 4,4 Mio. € (0,8 Mio. € Grundstücke und 3,6
    Mio. € Maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung;
    das Betriebsgebäude wird geleast)
    Die Positionen im Anlagevermögen sind alle zum 1.1.2008 angeschafft
    worden und werden über sechs Jahre abgeschrieben.

    prognostiziert zum 31.12.2008 folgende Vermögenswerte

    Rohmaterial 0,6 Mio. €,
    Halbfertigfabrikate 0,9 Mio. €
    0,12 Mio. € Fertigprodukte,
    Forderungen gegenüber Kunden 0,85 Mio. €,
    Kasse und Bankguthaben 0,4 Mio. €
    kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere 0,5 Mio. € (mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten)

    Gewinnrücklagen 0,47 Mio. €
    fremdfinanzierten Rückstellungen 0,9 Mio. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4,75 Mio. €
    wovon 3,0 Mio. € kurzfristig sind

    Die Summe der Einzelkosten entspricht den Herstellkosten.
    Das gezeichnete Kapital (= Grundkapital aus dem Börsengang) ist durch die Erstellung einer Bilanz ableitbar.
    Die Höhe des Rohmaterials, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist
    aufgrund von unternehmensindividuellen Fertigungsprozessen zum Ende
    eines jeden Jahres identisch.

    Welche Aufwandsarten können durch obige Bilanzpositionen zusätzlich
    noch abgeleitet und errechnet werden?
    (keine spekulativen Aufwandsarten, wie außerordentliche Aufwendungen, usw. angeben!)

    Hat jemand eine Idee? Ich sitze schon seit einigen Tagen darüber und komme auf kein Ergebnis.

    Einmal editiert, zuletzt von Das Jojo (27. Juli 2009 um 18:29)

  • Fraglich ist, was mit ZUSÄTZLICH gemeint ist. Da das Betriebsgebäude gelast ist fallen auf jeden Fall noch Leasingaufwendungen an. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank werden von dieser mit Sicherheit auch nicht unverzinst sein, daher Zinsaufwendungen.
    Der normale Produktionsprozess im Laufe des Jahres verursacht ja auch Kosten (Rohstoffaufwedungen, Personalkosten, Strom etc.).

  • Also es geht nur um die oben angegebenen Positionen, ob man daraus noch andere Aufwendungen ableiten kann.

    Ich sehe irgendwie keine....:confused:

  • Also im Grunde kann ich tatsächlich (um weiter zu rechnen) nichts ableiten, da ich keine Prozente oder genaue Zahlen habe -.-

    Danke dir trotzdem für die Antworten

  • Einen Versuch wage ich noch. Folgende Angaben habe ich noch, wobei die Beträge unwichtig sind.

    Prognostizierte Umsatzerlöse zum 31.12.2008
    Umsätze
    Prognostizierte Höhe der Aufwendungen zum 31.12.2008
    Personaleinzelkosten
    Materialeinzelkosten
    Forschung und Entwicklung
    Verwaltungskosten
    Vertriebskosten
    Sonstiger Aufwand (inkl. Aufwand für Leasingraten)

    Die Frage lautete, wenn diese Aufwendungen bereits bekannt sind, welche Aufwendungen können dann noch zusätzlich aus den oben genannten Bilanzpositionen abgeleitet werden?

    Vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee :confused::confused::confused:

    Bin für jede Anregung dankbar.

    Grüße

  • Hi Jojo,

    wie es scheint arbeiten wir an der selben aufgabe-:)

    ich denke dass fremdfinanzierte rückstellungen zu den ableitbaren aufwendungen gehören.
    Übrigens Grundstücke sind tatsächlich nicht abschreibbar.