Hallo zusammen ! Ich brauche dringend einen kleinen Denkanstoß zu folgender Aufgabe : (Es geht um die Festwertbildung)
Das ist gegeben:
- Hotelbetrieb (Rechtsform AG) hat für best. Vermögensgegenstände des SA Festwert bilanziert (dieser Wert ist nicht vorgeben in der Aufgabe)
- körpl. Bestandsaufnahme 31.12.06 = 20.000 €
- Zugänge: 07 = 4.000 €, 08 = 5.000 €, 09 = 3.000 €
- körpl. Bestandsaufnahme 31.12.09 = 24.000 €
Aufgaben:
a) Beurteilen Sie für diesen Sachverhalt die Bild. eines Festwertes & geben Sie die gesetzlichen Grundlagen an. (Ich würd sagen die Bildung eines Festwertes is ok da die vorgeschriebenen Voraussetzungen gem. § 240 Abs. 3 HGB gegeben sind ?!)
b) Geben Sie den Bilanzwert bei d. Festwertbewertung auf den 31.12.09 an. Auf welche Regelung stützen Sie Ihre Berechnung ? (Hier würde ich in 07 20% abschreiben, in 08 nochmal 20% und in 09 10%; also insgesamt 50%, Hälfte der AHK ?!)
c) Wie sind die Zugänge buchhalterisch zu behandeln ? (ich würde sämtliche Zugänge als Aufwand buchen)
Kann mir hier jemand von euch auf die Sprünge helfen ?! Ich bin grad kurz vorm Verzweifeln:confused: 1000-Dank !