Wertansätze

  • Hallo,

    ich habe ein paar dringende Fragen zu folgenden Aufgaben:

    Beispiel: XY- OHG

    Anlagevermögen:
    Wertpapiere AK = 100.000,-- (01.01.2001)
    Maschine AK = 100.000,-- (01.01.2001/ ND = 10 J./lin. AfA)

    Umlaufvermögen:
    Vorräte AK = 50.000,-- (01.01.2001)

    31.12.2001 beizulegende Werte (dauerhaft):
    Wertpapiere 110.000,--
    Maschine 100.000,--
    Vorräte 60.000,--

    Wertansätze 31.12.2001?

    Laut Lösung lauten die WA:
    Wertpapiere: 100.000
    Maschine: 90.000
    Vorräte: 50.000

    Ich verstehe nun nicht genau, warum man nicht zuschreibt?

    So wie ich es verstanden habe hat eine Personengesellschaft ein Beibehaltungswahlrecht, d.h eine Zuschreibung wäre auch möglich.?
    Versteh ich da was falsch?

    Und was wäre wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln würde? Zuschreibungspflicht?

    2.Aufgabe(Anderes Thema, aber wollte jetzt nicht noch en Thread aufmachen)

    [FONT=&quot]A hat am 01.03.05 einen neuen Bus gekauft. Fahrzeug, Schlüssel und Papiere werden dem A am 10.05.05 übergeben und der Bus von A noch am selben Tag im Linienverkehr eingesetzt. Gem. Rechnung vom gleichen Tag beträgt der Preis des Neufahrzeugs 184.450 € inkl. 19% USt. Abzüglich Skonto hat A dann wie im Kaufvertrag vereinbart 177.310 € am 30.05.05 an den Bushersteller überwiesen. Für die Überführung des Fahrzeugs hat A am 10.05.05 einem Aushilfsfahrer 600 €, für die amtlichen Zulassungs-gebühren 400 € (jeweils bar) bezahlt. Neue Omnibusse werden bei A üblicherweise 5 Jahre genutzt und linear abgeschrieben. Nach Ablauf der 5-jährigen Nutzungsdauer werden dann die Fahrzeuge zu ca. 30% der ursprünglichen Anschaffungskosten an „Billigbusunternehmen“ weiterver-kauft. Am 30.06.07 veräußert A den noch relativ neuwertigen Bus dann aber überraschend und notgedrungen für 80.000 € + USt. (gegen Barzahlung).[/FONT]

    - Also hier ist mir eigentlich alles klar, nur verwirrt mich der Satz:

    "
    [FONT=&quot]Nach Ablauf der 5-jährigen Nutzungsdauer werden dann die Fahrzeuge zu ca. 30% der ursprünglichen Anschaffungskosten an „Billigbusunternehmen“ weiterver-kauft.[/FONT]"

    Da muss doch nix gebucht werden oder?Dient doch nur wieder der Verwirrung?

    Vielen Dank schonmal

  • Hey Gast!
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  • Zum Thema Zuschreibungen solltest Du Dir § 253 (1) HGB anschauen: Vermögenswerte sind höchstens mit den Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, anzusetzen. Zuschreiben kannst Du nur, wenn Du vorher auch außerplanmäßig abgeschrieben hast.
    Beim zweiten Thema ist der betreffende Satz tatsächlich irrelevant. Du musst lediglich die Entwicklung der Buchwerte nachvollziehen. Daraus ergibt sich dann per 30.06.07 ein Restbuchwert von 75.000 €. Beim Verkauf zu 80.000 € ergibt sich also noch ein Buchgewinn von 5.000 €.
    VG, Luckygirl

  • Danke

    Ok die 1 ist wirklich simpel, habs verstanden.

    zu der 2) @ Luckygirl11

    Wie kommste denn auf RBW= 75000

    Ich habe da:
    AK= 155.000 + 1000 - 6000 = 150.000

    - Abschr.05= 30.000 x 8/12 = 20.000
    - Abschr.06= 30.000
    - Abschr.07= 30.000 x 5/12 = 12.500
    = 87.500

  • Also Anschaffungskosten hab ich auch bei 150.000 €. Bei der AfA hab ich mich leider vertan. Ich dachte, in 2005 hätte es noch die Vereinfachungsregel für die AfA gegeben (bei Anschaffung in der ersten Jahreshälfte ganze Jahres-AfA usw.). Aber die galt wohl letztmalig für 2004. Ob in 2005 der März oder April für den Beginn der AfA maßgebend sind bin ich mir nicht sicher. Aber wahrscheinlich hast Du mit Mai recht. Allerdings kannst Du im Veräußerungsjahr 6/12 ansetzen, da Zeitpunkt der Veräußerung ja der 30.06. ist.