bei der Berechnung der Barliquidität brauche ich ja die kfr. Verbindlichkeiten. Zählen hierzu auch die "Sonstigen Verbindlichkeiten", die ja nur durch die Rechnungsabgrenzung nachträglich hinzugefügt wurden?
Danke!
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Die sonstigen Verbindlichkeiten der zeitlichen Abgrenzung würde ich als kurzfristig betrachten, diese sind ja i.d.R. innerhalb einer halben Jahres fällig. Gruß Dörte