Barliquidität

  • Servus Leute,

    bei der Berechnung der Barliquidität brauche ich ja die kfr. Verbindlichkeiten. Zählen hierzu auch die "Sonstigen Verbindlichkeiten", die ja nur durch die Rechnungsabgrenzung nachträglich hinzugefügt wurden?

    Danke!

  • Die sonstigen Verbindlichkeiten der zeitlichen Abgrenzung würde ich als kurzfristig betrachten, diese sind ja i.d.R. innerhalb einer halben Jahres fällig.
    Gruß Dörte

    :hae: