1) Die X-GmbH hat sich 2006 verpflichtet einem Kunden im neuen Jahr Ware für 10.000,-- € zzgl.
USt. zu liefern. Am 31.12.2006 betragen die Einkaufspreise der Ware 12.000,-- €. Die XGmbH
hat die Ware noch nicht beschafft und auch nicht auf Lager vorrätig.
a) Kommt handelsrechtlich eine Rückstellung in Betracht?
b) Wie wäre es, wenn die gleiche Ware sich bereits auf dem Lager der X-GmbH befindet. Ihre
Anschaffungskosten betrugen a) € 10.000,--; b) € 9.000,--? c)11.000,--
Meine Lösung:
a) Ja, da drohender Verlust berücksichtigt werden muss.
b)a) Nein, da kein Verlust??
b)b) Nein , da kein realisierter Gewinn?
b)c) Auch ja wie a??
wäre das soweit richtig? Ich verstehe nicht was es auf sich hat, dass die Ware bereits auf Lager ist. Welchen Unterschied macht das?
Könnte mir jemand die Fälle vllt etwas besser eklären als ich es getan hab?
Danke schonmal