Fernstudium von A – Z

  • Die gleichnamige Internetseite liefert wertvolle Hinweise für jeden Interessenten, der es in Betracht zieht, sein Bildungsziel in der Form des Fernstudiums zu erreichen. Darin sind Informationen enthalten über die benötigten Softskills, über das Verfahren der Vergabe der Akkreditierung und Zulassung einzelner Fernstudiengänge, die jeweilige Bedeutung des behördlichen Handelns wird aufgezeigt, und vieles andere mehr.

    Gerade bei den gesetzlichen Bedingungen über die Zulassung und bei der Ausgestaltung des Fernunterrichtsvertrages gilt es, die Interessen des jeweiligen Institutes und des Fernstudenten auszugleichen. Der Gesetzgeber tut dies durch den Erlass des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Dieses enthält Mindestanforderungen für die Ausgestaltung und Durchführung eines Fernlehrganges. Das bedeutet jedoch auch, das Fernunterrichtsverträge auch über die Mindestanforderungen des FernUSG hinausgehen können. Bei vielen institutsinternen Prüfungen, deren Inhalte und deren Ablauf wird dies sichtbar.

    Die Informationen der Internetseite sind neben dem von der Zentralstelle für Fernunterricht herausgegebenen Leitfaden keineswegs überflüssig. Beide Medien ergänzen sich hervorragend. Während der Leitfaden der ZFU vor allem einen Überblick über die Breite des Fernstudienangebotes vermittelt, beantwortet die Internetseite die Fragen eines potenziellen Fernstudenten in qualitativer Hinsicht.

    Auffällig ist dabei sofort, dass der Ersteller der Internetseite sich mit Bewertungen oder Meinungsäußerungen zurückhält und statt dessen Fundstellen zur Untermauerung der Antworten anbietet. Hierdurch wird dem Interessierten ein Instrumentarium in die Hand gegeben, dessen Nutzung dazu beiträgt, dass der Interessent seine positive Einstellung gegenüber einem Fernstudium verfestigen kann.

    Jeder, der glaubt, für sich persönlich noch nicht alles rund um das Fernstudium zu wissen, sollte der Internetseite einen Besuch abstatten. Die Zeit dafür ist gut investiert.

    4 Mal editiert, zuletzt von Donald (30. Juni 2009 um 18:12)