Einsendeaufgabe STW02

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu STW02 Aufgabe
    1. Firma Tüchtig, ein Einzelhandelsunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 folgende Angaben:
    a,b,d und f sind klar aber
    c) Für einen Betrag von 15.000 Euro wurde ein Lagerplatz in Mainz Hechtheim angemietet. Es handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines LAndwirtes.
    e) Da das Geschäft boomt, mußte Tüchtig den Betrieb vergrößern. Ihm gelang es, von einem anderen Gewerbetreibenden einen Teilbetrieb zu pachten. Er zahlte im KJ 2006 für das Grundstück 50.000 Euro Pacht und 140.000 € für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das KJ 2006 ...

    Ich denke c) brauche ich nicht hinzurechnen, da der Eigentümer sicher der Gewerbesteuer unterliegt.
    Bei e) bin ich absolut unsicher - würde sagen das die Pacht für das Grundstück nicht hinzugerechnet werden kann, aber die für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Hälfte zugerechnet werden.

    Kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege?:confused:

    Danke schon im Voraus.

    Grüße
    Andi76

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  • Also mir raucht schon der Kopf
    wollte mal fragen ob das richtig sein kann


    Gewinn 120.000,00 €
    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG
    50% der Schuldzinsen (Zinsen: 100.000,00 € * 8 *360 Tage/ 360Tage *100) 4.000,00 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG
    50% der Miete für Produktionsmaschinen 15.000,00 €

    Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG
    Einheitswert 120.000,00 € * 140% *1,2% 2.016,00 €

    Gewerbeertrag 136.984,00 €
    Abrundung 137.400,00 €
    Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG 24.500,00 € 112500,00 €

    Der Steuermessbetrag ermittelt sich wie folgt:
    für die ersten 12.000,00 € 1% 120,00 €
    für die zweiten 12.000,00 € 2% 240,00 €
    für die dritten 12.000,00 € 3% 360,00 €
    für die vierten 12000,00 € 4% 480,00 €
    für die restlichen 64.500,00 € 5% 3.225,00 €
    4.425,00 €

    Steuermessbetrag in Höhe von 4.425,00 € wird mit dem Hebesatz von 450 % multipliziert, dies ergibt eine Gewerbesteuer von 19.912,50 €.

  • Hallo,
    also ich habe folgende Lösung, bin mir aber ben wegen der Wirtschaftgüter nicht sicher, ob sie nun zur Hälfte reingehören oder nicht:

    Gewinn120.000,00 €

    Hinzurechnen nach § 8 Nr. 1 GewStG:
    Dauerschulden Zinsen 4.000,00 €
    Miete f. Prod.-maschinen 15.000,00 €
    Wirtschaftgüter des Anlagevermögens 70.000,00 €

    Kürzungen nach § 9 Nr. 1 GewStG:
    Einheitswert 120.000€ * 140% * 1,2% - 2.016,00 €
    Gewerbeertrag 206.984,00 €
    Abrundung: 206.900,00 €
    Freibetrag: 24.500,00 €

    182.400,00 €

    Steuerbemessbetrag:
    ersten 12.000,00 € 1% 120,00 €
    weitere 12.000,00 € 2% 240,00 €
    weitere 12.000,00 € 3% 360,00 €
    weitere 12.000,00 € 4% 480,00 €
    alle weiteren 134.400,00 € 5% 6.720,00 €

    7.920,00 €


    Hebesatz der Stadt Mainz 450%

    Gewerbesteuer: 35.640,00 €


    Gruß
    Andi76