Hallo Zusammen,
ich komme seit Tagen bei folgenden Aufgaben nicht weiter.
1.)H betreibt eine Fährlinie. Er ist hier Alleinanbieter in der Region. H ist auch Eigentümer des Hafens. Andere fährschifftaugliche Häfen gibt es in der Region nicht. Nunmehr will auch J den Hafen im Fährbetrieb anlaufen. J bietet ein angemessenes Entgeld für die Nutzung der Hafenanlagen an. H verweigert den Schiffen des J gleichwohl das Anlegen. Ist dies zulässig?
2.)Z ist Inhaber eines Möbelhauses in Südwestfalen. In der örtlichen Presse wirbt er als der regionale Anbieter mit der größten Auswahl. Tatsächlich gibt es zwei Mitbewerber, die ebenso große Verkaufsflächen haben.
Was können die Mitbewerber tun?
Auf Schadenersatz klagen?
Wäre super wenn mir jemand bei den beiden Aufgaben weiterhelfen könnte.
Danke.
LG
Kristina