Hallo alle zusammen.
Ich hänge total bei der Aufgabe 4 fest. Hier geht es um die Haftung von Kommanditisten. Die Aufgabe enthält folgende Angaben:
M hat sich im norariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag verpflichtet ein Grundstück in die Gesellschaft einzubringen, wobei die Gesellschafter davon ausgingen, dass das Grundstück einen Verkehrswehrt von 70.000€ hat. M hat das Grundstück der KG übereignet. Im Handelsregister ist die Einlage des mit 50.000€ beziffert. Erst nachträglich stellt sich heruas, dass das Grundstück lediglich 30.000€ wert ist.
Kann M jetzt noch in die persönliche Haftung kommen??? Ich würde ja nein sagen, weil sich ja erst nachträglich herausgestellt hat, dass das Grunstück weniger Wert ist.
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen???
LG