Hallo, ich heiße Sabine und mache bei der ILS ein Fernstudium zur Buchhalterin. Bin fast fertig mit dem Lehrgang und habe noch 3 Hefte zumachen:o
Irgendwie, bin ein wenig verunsichert bei der Aufgabe zu Fall 1.
Wie ist die Rechtslage, wenn Abel die Bücher seinem Bekannten für eine Forderung verpfändet?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es bei gestohlenen Sachen kein Pfandrechtserwerb gibt? Oder hätte der Bekannte von Abel mißtrauisch werden müssen, weil Abel ja schon die Forderung bei ihm nicht zahlen konnte? Hätte er das Buch bzw. die Bücher gar nicht erst annehmen dürfen?
Bei ReWe 1 Fall 2 sehe ich die Rechtslage folgendermaßen:
Speer kann erst Schadensersatz anmelden, wenn er seinem Vermieter eine Nachfrist gesetzt hat und dieser der Frist nicht nachkommt.
Bei einer einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gehe ich davon aus, dass Speer keine Beweisschwierigkeiten hat. Leige ich da richti? Wäre super toll, wenn mir jemand was dazu schreiben könnte.
Viele Grüsse
Sabine
Rechtsheft ILS 20 + ReWE 1
-
Knochen -
27. Juni 2009 um 14:33 -
Erledigt
-
-
hallo sabine
ich bin die sabrina. mache kaufm. grundwissen beim ils. habe gerade die selbe einsendeaufgabe weg geschickt. bin mir auch etwas unsicher. kannst mir ja deine e mail adresse geben und dann schick ich dir zum vergelich mal meine antworten. hattest du auch das heft Veku 1 ???da häng ich total.
liebe grüße aus münchen
sabrina -
An einem gestohlenen Buch kann kein Pfandrecht begründet werden. Dies ergibt sich aus § 1208 BGB, der auf § 935 BGB verweist. Allerdings müssen dazu Anmerkungen im Sachverhalt vorhanden sein. § 935 BGB ist klar gefasst und braucht meines Erachtens keiner Erläuterung.
Was die übrigen Fragen und deren Sachverhalt anbelangt, sind diese sehr auf Dein Lehrheft bezogen, so dass ein Außenstehender dazu keine Stellung nehmen kann.
-
okay vielen dank das habe ich auch so vermutet.