Hallo,
ich habe schon viele Sachen zum Thema Abstrationsprinzip gelesen, aber leider verstehe ich es nicht so richtig. kann mir jemand das mal kurz erklären, oder ein Beispiel dazu nennen?
für Antworten im vorraus schonmal danke
Gruß Rookie
Hallo,
ich habe schon viele Sachen zum Thema Abstrationsprinzip gelesen, aber leider verstehe ich es nicht so richtig. kann mir jemand das mal kurz erklären, oder ein Beispiel dazu nennen?
für Antworten im vorraus schonmal danke
Gruß Rookie
Hi,
im Grunde geht es nur um die Trennung des sachenrechtlichen Geschäfts und des schuldrechtlichen Geschäfts. Hier ist das Ganze noch einmal sehr einfach und mit einem Beispiel erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip
Sonst gilt Google ist dein Freund, oder hier nachfragen.
Gruß
Markus
Ich habe auch z. Zt. das Priveleg mich damit beschäftigen zu dürfen..
Also uns wurde es immer anhand des Kaufvertrages und der Übereignung erklärt. Also der Kaufvertrag nach § 433 ist ein sog. Verpflichtungsgeschäft, da man sich zu etwas verpflichtet, aber unmittelbar noch keine Rechtsänderung geschehen ist. Dies passiert eben erst mit der Übereignung des Geldes bzw. der Ware (beweglichen Sache) nach § 929 BGB, welches wiederum ein Verfügungsgeschäft ist, da unmittelbar eine Rechtsänderung eingetreten ist, nämlich der Übergang des Eigentums und somit ein Eigentümerwechsel. Und diese Trennung beschreibt eben das Abstraktionsprinzip, welches meist rechtlich wichtiger ist, als wirtschaftlich , da beides häufig zusammenfällt z.B. bei Bargeschäften.
vielen Dank für die Antworten.
die Erklärung von Wikipedia ist wirklich gut und verständlich.