• hey =)

    deine Lösungen sind weitestgehen richtig =)

    und das Rätsel mit der Projektgesellschaft geb ich dir wenns dich interrisiert?
    muss es nur schreiben...

    ich hab noch ne Frage unser Dozent hat am Freitag in der letzten Vorlesung nochmla paar Dinge wiederholt und bezüglich des Kleinstunternehmers gesagt der kann 2 mal optieren?

    inwiefern 2mal hab mir des als wir es behandelt habena aufgeschrieben, aber find mein Blatt nicht mehr

    Gruß

  • Hey Gast!
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  • mal noch kurz eine Frage =)

    Zudem Netto-Alphasensystem

    Bsp.
    3 Unternehmer A,B,C und Endverbraucher D

    Umsatz von A an B 1000 + 19% mwst = 1190

    Umsatz von B an c 2000 + 19% mwst = 2380

    Umsatz von C an D 3000 + 19% mwst = 3570

    Defakto trägt der Endverbraucher D. die gesamte Steuerlast von 570€

    Unternehmer A:

    Führt 190 an das Finanzamt Umsatz steuer ab

    Unternehmer B:

    Umsatzsteuer 380
    Vorsteuer 190
    = 190 € führt Unternehmer B an das Finanzamt ab

    Unternehmer C:

    Umsatzsteuer 570
    Vorsteuer 380
    = 190€ muss Unternehmer C an das Finanzamt abführen

    a.)Falls Unternehmer C zahlungunfähig werden sollte:
    b.)Falls die Privatperson zahlungsunfähig werden sollte:

    a.) Falls Unternehmer C zahlungsunfähig wird, bekommt das Finanzamt
    die Steuer für das Geschäft zwischen B und C. nicht und muss dem unternehmer B. den Verlust ersetzen kann das sein? irgendwie hat ich das so in Errinerung

    und bei b.) Dem Fiskus geht die Steuer in Höhe von 570 € verloren und der Unternehmer C erhält die Differenz vom Finanamt

    bitte um kurze Klärung =)

  • hab noch ein Problem=(

    Wie muss ein Unternehmer seine Umsatzsteuerschuld ermitteln?

    a.) kurze Verbale Beschreibung
    b.) Zahlenbeispiel
    c.) Woodurch erfolgt die Meldung ans Finanzamt
    d.) Wie heißen diese Meldungen
    c.) Wie lauten die Fristen zur Abgabe der Meldungen?

    --------------------------------------------------------------------------
    a.) Die Umsatzersteuerschuld ist, über die getätigten Umsätze und über d

    b.) Monat Juni Umsätze in Höhe von 10000euro + 19% = 11900
    eingekaufte Waren in Höhe von 4000 + 19% = 4760

    abzuführende Umsatzsteuer 1900 - 760 = 1140

    c.) Dieses Meldung erfolgt über die Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige FA, entweder schriftlich oder elektronisch

    d.) ka

    e.) Monatlich wenn Umsatz größer 7500 euro im vergangen Jahr betrug
    zum 10.ten des Folgemonats

    vierteljährlich wenn der Umsatz kleiner 7500 euro
    für Januar, Februar und März ist die Anmeldung spätestens zum 10.April abzugeben

    und jährlich wenn der Umsatz kleiner 1000euro ist
    einmal im Jahr

    zu allen 3 außer man hat eine Dauerfristverlängerung. hat man glaub 14 tage mehr zeit.

    -----------------------------------------------------------------------
    DIe amerikanische Telefongesellschaft US bietet via Satellit Telekommunikationsdienstleistungen auf dem deutschen Markt, zunächst lokal beschränkt im Großraum Frankfurt an.
    Im laufe des Monats Januar erbrachte sie an die Kabelfabrik K. AG aus Wiesbaden laut Abrechnung vom 1.2 Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 1238euro ohne Umsatzsteuerausweis

    Gegenüber dem Beamten und Internet Frek. Jakob K. aus Koblenz rechnen sie ebenfalls mit Datum vom 10.2 über 950 für erbrachte Telekommunikation im Monat Januar 2001 ab.

    Erbringt die US in Deutschland steuerbare Leistungen?

    Meine Interpreation der Lösung:

    Handelt sich um einen Import einer sonstigen Leistung § 3 Abs. 9 UstG
    die nach § 1 Abs. 1 Nr.1 steuerbar und steuerpflichtig ist.
    der Ort der sonstigen Leistung ist im allgemeinen da als ausgeführt zu betrachten von dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt
    dies wäre ja in diesem Fall USA, aber da es sich um eine Katalogleistung gemäß $ 3a Abs. 4 Nr. 12, also ist der Ort der Leistung in Deutschland und um genau zu sein in Wiesbaden, da die Kabelfabrik K ihren Sitz hat.
    Da die Kabelfabrik und die Telekommunikationsfirma nach § UstG ist, kommen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UstG steuerbare Umsätze zustande.

    kann man das so stehen lassen?
    bin ich richtig vorgegangen?

  • Zu der Kleinstunternehmerregelung kann ich nur sagen, dass ich von zweimal optieren nichts weiß. Der Unternehmer ist 5 Jahre an seine Entscheidung gebunden.
    Zu den anderen Fragen muss ich Dir sagen, dass es mir momentan zu warm ist, derart schwierige steuerliche Fragen zu beantworten :) Du musst bis zum Wochenende warten, dann versuch ich mal mein Glück.
    Was die Geschichte mit der Projektgesellschaft angeht: natürlich interessiert mich die Lösung. Also lass hören....
    LG;
    Luckygirl

  • Der Verkauf der Projektgesellschaft ist eine Lieferung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. UstG und somit steuerbar.
    Die P-Gesellschaft ist Unternehmer gemäß § 2 UstG und die Lieferung erfolgt im Rahmen des Unternehmens gegen Entgelt. Der Ort der Lieferung ist gemäß § 3 Abs. 7 UstG am Ort des Grundstückes, da es sich um eine unbewegte Lieferung handelt.
    Die Lieferung ist gemäß § 4 Nr. 9a UstG umsatzsteuerfrei, da der Verkauf des Grundstücks unter das Grunderwerbssteuergesetz fällt

    Daher hätte die P-Gesellschaft eine Vorsteuerberrichtigung gem´äß § 15a UstG vorzunehmen, da eine Nutzungänderung vorliegt. Die P-Gesellschaft müsste die gesamte gezogene VOrsteuer zurückzahlen

    b.)
    Eine bessere Lösung kann erzielt werden wenn der Verkauf des Objektes von der Umsatzsteueroption gemäß § 9Abs.1 UstG Gebrauch gemacht wird. IDeses führt dazu , dass der Verkauf umsatzsteuerpflichig wird. Die Gesellschaft kann die gezogene Vorsteuer behalten und die restliche Vorsteuer geltend machen. Zudem ist de rgezahlte Betrag zu erhöhen. Der Käufer kann da er das Gebäude umsatzsteuerpflichtig vermietet die Vorsteuer geltend machen

    Dazu ist erforderlich, dass beide Parteien die Option notariellen KV vereinbaren

    ja Wochenende ist ok, schreib die Klausur am Montag ^^

  • das mit der Doppeloption ist glaub sogemeint

    dass falls ein Kleinstunternehmer
    Mieteinnahmen hat, aber die ja nach § 4 Nr. 13UstG steuefrei sind
    zu § 9 Abs. 1 UstG optieren kann, um die Umsätze steuerpflichtig zu machen und daraus dann die Vorsteuer für etwaige Reperaturen geltend machen kann

    einmal optiert er ja zu § 19 und des andere mal zu § 9

  • danke, dann hab ichs doch richtig aufgeschrieben

    Steuersätze

    dem gefrorenen Hähnchen aus dem Supermarkt

    ich persönlich würde sagen es ist 19%, aber in der einen Lösung sind es 7% dann habe ich mal in der Anlage 2 gestöbert aber keinen Punkt für 7% gefunden somit müsste es ja 19% sein

    die Pizza vom Pizzaservice zu Hause?

    bin ich der Meinung 7% aber finde in der Anlage keinen passenden Punkt vllt
    Nr. 31 vllt?

  • Ein badischer Unternehmer erlangt im Elsass das Recht zur Ausbeute eines dort gelegenen Kiesvorkommens und veräußert das mit eigenen Geräten gewonnene Kies an ein deutsches Unternehmen

    e) Innergemeinschaftliche Lieferung? Damit wäre Ort der Lieferung nach § 3 (6) Frankreich. Der badische Unternehmer muss sich dort entsprechend in das Besteuerungsverfahren einreihen. Bin mir aber nicht sicher.

    War ja deine Lösung:

    jetzt haben mir Kommilitonnen

    gesagt es wäre so:

    § 3a Abs. 2 Nr. 1c i.V. m R. 34 Abs. 7

    kommt diese Kombination nicht nur so vor,wenn es sich einzig
    um das erschließen des Kiesvokommens handelt?
    bin auch der Meinung Inng. Lieferung

  • Sorry, das es so lang gedauert hat. Aber irgendwie bin ich in letzter Zeit zu müde für alles :) Wieso bin ich Dich dann für 8 Monate los???
    OK, dann will ich mal anfangen.

    Allphasennetto-Umsatzsteuer:
    Im Prinzip ist Deine Lösung richtig, aber sie ist ein bisschen krude formuliert.
    Falls C zahlungsunfähig wird: dann erhält das Finanzamt zunächst die Umsatzsteuer für das Geschäft zwischen C und D nicht. Hier wäre dann die Haftungsfrage bei C zu klären (Unternehmensform etc.). Die Umsatzsteuer für das Geschäft von B an C wird erst mal von B angemeldet und abgeführt. Wenn B dann die Forderung als uneinbringlich ausbucht wird bei B die Umsatzsteuer korrigiert. Damit muss das Finanzamt die Umsatzsteuer wieder zurück erstatten.
    Falls die Privatperson zahlungsunfähig wird: Die Umsatzsteuer für das Geschäft von C an D wird zunächst von C angemeldet und abgeführt. Wenn C dann die Forderung als uneinbringlich ausbucht wird bei C die Umsatzsteuer korrigiert. Damit muss das Finanzamt die Umsatzsteuer wieder zurückerstatten.

  • Umsatzsteuerschuld-Ermittlung:
    a) Die Umsätze des Unternehmers werden i. d. R. der Umsatzsteuer unterworfen. Dabei muss der Unternehmer auf die Netto-Beträge der Umsätze die entsprechende Umsatzsteuer berechnen. Von der so ermittelten Umsatzsteuer eines Voranmeldungszeitraumes wird die dem Unternehmer von seinen Lieferanten in Rechnung gestellte Vorsteuer abgezogen. Der Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer eines Voranmeldungszeitraumes ist die Zahllast, die der Unternehmer an das FA abzuführen hat.
    b) ist in Ordnung. Ich würde aber den Begriff Zahllast verwenden.
    c) ist in Ordnung. Allerdings sind schriftliche Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch in Ausnahmefällen (bei besonderer Härte) erlaubt. Vielleicht solltest Du auch noch anführen, dass der Unternehmer für das gesamte Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben hat, in der die Werte der USt-VA’s einfließen.
    d) Die Meldungen heißen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (bzw. Umsatzsteuer-Erklärung zum Jahresende).
    e) Im Prinzip richtig. Ich würde noch einen Hinweis auf § 18 UStG geben. Mir ist aber nicht klar, was die Bemerkung bei vierteljährlich „für Januar, Februar, ….“ zu bedeuten hat… Außerdem würde ich überall hinschreiben: Abgabe bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraumes. Außerdem der Hinweis auf Dauerfristverlängerungsmöglichkeit nach § 18 (6) UStG: bringt einen Monat mehr Zeit.

  • Amerikanische Telefongesellschaft:
    Sonstige Leistung ist o. K. Bevor Du aber von steuerbar und steuerpflichtig sprichst musst Du zuerst den Leistungsort festlegen. Nur wenn der im Inland liegt ist der Umsatz auch steuerbar.
    Katalogumsatz nach § 3a (4) Nr. 12 i.O.
    Daher liegt der Ort der sonstigen Leistung bei der Kabelfabrik (Unternehmer) im Inland und die Leistung ist steuerbar (§ 3a (3) UStG), mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig.
    Bei der Privatperson liegt der Leistungsort nach § 3a (1) bei der Betriebsstätte des leistenden Unternehmers – in Amerika. Dieser Umsatz ist daher in Deutschland nicht steuerbar.

  • ok super danke

    noch zu der Telegesellschaft

    kann ich da auch noch Reverse Charge mitreinpacken
    weil des FA kann ja den in den USA nicht an den ran

    und was st mit der R39a???

  • Steuersätze:
    Bei Lebensmitteln ist der Steuersatz in der Regel 7 %. Ich hab auch in die Anlage 2 geschaut, das tiefgefrorene Hähnchen aber leider nicht gefunden. Vielleicht gehört es aber unter Nr. 5a, Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel, je nachdem, ob man das „Mägen von“ nur den Hausrindern zuweist oder den Hausrindern und dem Hausgeflügel… Man könnte es ja so verstehen: (Mägen von Hausrindern) und Hausgeflügel.

  • Was ist denn Reverse Charge???
    Und was soll mit R39a sein? Da wird doch nur der Begriff Telekommunikationsleistungen erklärt. Und in der Aufgabenstellung gibt es hierzu keine Besonderheiten.