Ich habe eine Frage.
Die XY-GmbH erwirbt ein Grundstück mit Gebäude. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten.
notarielle Beurkundung 2.1.2009
Eintragung der Auflassungsvermerkung in das Grundbuch 15.1.2009
Zahlung des Kaufpreises 15.2.2009
Übergan von Nutzen, Lasten, Besitz und Gefahren 20.2.2009
Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch 29.03.2009
1.) Zu welchem Zeitpunkt muss die XY-GmbH den Zugang aktivieren?
Begründung.
2.) Ab wann beginnt steuerrechtlich die planmäßige ABschreibung
auf das neue Gebäude.