FinB 3/0707 K06

  • Hallo zusammen,
    habe ein Problem bei der Aufgabe 5:

    a) Die FinexAG kaufte am 18.11.2005 50 Beta Aktien zum Kurswert von 200€/Stück zum Zweck der kurzfristigen Anlage als Liquiditätsreserve. Der Tageskurs war am 31.12.2005 (Bilanzstichtag) vorübergehend auf 180 €/Stück gefallen.
    Wie hat die Finex AG diese Beta-Aktien bilanziert? Begründen Sie Ihre Antwort.

    b) Am 31.12.2006 (Bilanzstichtag )bertug der Kurs der Beta-Aktien aus Fall (a) 220/Stück. Mit welchem Wert konnte die Finex AG die Beat-Aktie per 31.12.2006 bilanzieren? Begründen Sie Ihre Antwort.

    c) Zusätzlich kaufte die Finex AG am 18.11. 2005 500 Stück Gamma-Aktien zum Kurswert von 250€/Stückzum Zwecje der Beteiligung. Der Kurs der Gamma-Aktie war am Bilanzdtichtag (31.12.2005) nachahltig auf 212€/Stück gesunken. Mit welchem Wert hat die Finex AG die gamma-Aktie bilanziert? Begründen Sie Ihre Antwort.

    Vielen Dank für die Hilfe im voraus. Wäre schön, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte.:rolleyes:

  • Grundsätzlich gilt für Aktiva (Fall c) das Niederstwertprinzip und für Schulden das Höchstwertprinzip; als Folge davon ergibt sich wenig Eigenkapital.
    c) würde ich somit eindeutig mit 212,00 €/Stk bewerten.
    in a+b) geht es ja um Eigenkapital, das würde ich tendenziell mit dem niedrigeren Wert ansetzen, in a) heißt es jedoch "vorübergehend", daher könnte man sich hier eventuell auch auf 200,00 €/Stk einigen - lies doch noch mal nach, ob das erlaubt ist (bei den Aktiva wäre dies möglich).
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Ich weis das thema is schon etwas älter... aber vielleicht hat inzwischen jemand ne ahnung.

    Ich hab bei der 5a das gemilderte Niederstwertprinzip genommen bei b würde ich vom höchstwertprinzip ausgehen und bei c vom strengen niederstwertprinzip is das so richtig?