Hallo zusammen,
habe ein Problem bei der Aufgabe 5:
a) Die FinexAG kaufte am 18.11.2005 50 Beta Aktien zum Kurswert von 200€/Stück zum Zweck der kurzfristigen Anlage als Liquiditätsreserve. Der Tageskurs war am 31.12.2005 (Bilanzstichtag) vorübergehend auf 180 €/Stück gefallen.
Wie hat die Finex AG diese Beta-Aktien bilanziert? Begründen Sie Ihre Antwort.
b) Am 31.12.2006 (Bilanzstichtag )bertug der Kurs der Beta-Aktien aus Fall (a) 220/Stück. Mit welchem Wert konnte die Finex AG die Beat-Aktie per 31.12.2006 bilanzieren? Begründen Sie Ihre Antwort.
c) Zusätzlich kaufte die Finex AG am 18.11. 2005 500 Stück Gamma-Aktien zum Kurswert von 250€/Stückzum Zwecje der Beteiligung. Der Kurs der Gamma-Aktie war am Bilanzdtichtag (31.12.2005) nachahltig auf 212€/Stück gesunken. Mit welchem Wert hat die Finex AG die gamma-Aktie bilanziert? Begründen Sie Ihre Antwort.
Vielen Dank für die Hilfe im voraus. Wäre schön, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte.
FinB 3/0707 K06
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Lilie -
11. Juni 2009 um 11:20 -
Erledigt
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Grundsätzlich gilt für Aktiva (Fall c) das Niederstwertprinzip und für Schulden das Höchstwertprinzip; als Folge davon ergibt sich wenig Eigenkapital.
c) würde ich somit eindeutig mit 212,00 €/Stk bewerten.
in a+b) geht es ja um Eigenkapital, das würde ich tendenziell mit dem niedrigeren Wert ansetzen, in a) heißt es jedoch "vorübergehend", daher könnte man sich hier eventuell auch auf 200,00 €/Stk einigen - lies doch noch mal nach, ob das erlaubt ist (bei den Aktiva wäre dies möglich).
Gruß Dörte -
Hallo Dörte,
danke für die schnelle Hilfe zu Aufgabe 5, bin damt weiter gekommen.
gruß Lilie -
aba heißt es nicht eventuelle verluste müssen ausgewiesen werden -> höchstwertprinzip? also bei c dann der höhere betrag?
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Ich weis das thema is schon etwas älter... aber vielleicht hat inzwischen jemand ne ahnung.
Ich hab bei der 5a das gemilderte Niederstwertprinzip genommen bei b würde ich vom höchstwertprinzip ausgehen und bei c vom strengen niederstwertprinzip is das so richtig?