Antrag auf erlass mahnbescheid

  • Hallo leute,

    ich habe nur ein kleines problem bei dem ausfüllen des antrages...
    ich soll für eine firma solch einen antrag ausfüllen und weiß nicht genau wen ich als antragsteller eintrage. kommen da die beiden geschäftsführer rein (da ich in einer anderen zeile die firma eintragen soll) ?

    vielen dank schon mal...

    :confused:

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  • Die Firma ist der Name des Unternehmens. Klar, dass der da reingehört, denn das Unternehmen soll die antragstellende Partei des Mahnverfahrens werden. Nicht vergessen: Rechtsform des Unternehmens dazu zu schreiben! Es handelt sich wohl um eine GmbH.

    Unbedingt notwendig ist, einen Geschäftsführer namentlich einzutragen. Er hat die Stellung als gesetzlicher Vertreter (Erfordernis aus § 690 I Ziff. 1 ZPO) für das Unternehmen (GmbH) inne. Dazu genügt die Angabe eines gesetzlichen Vertreters (Passivvertretung der Geschäftsführung ein Fall nach § 35 II S3 GmbHG!). Den Antrag auf Erlass des MB kannst hingegen auch Du stellen. Dazu musst Du lediglich Deine Bevollmächtigung versichern (§ 703 S2 ZPO).

    Zur Sicherheit kannst Du beide reinnehmen, wenn die Geschäftsführung den Antrag selber stellen will (dann Aktivvertretung mit evtl. Problem aus § 35 II S2 GmbHG).

    Grüße
    Donald

    4 Mal editiert, zuletzt von Donald (10. Juni 2009 um 09:12)

  • Hi Schmetterlingchen. Das erstaunt mich, ehrlich gesagt. Ich habe trotz Donalds Antwort noch immer keinen blassen Schimmer. Und diese Ausfüllanleitung, die ist jawohl sowas von lückenhaft.... Total blöde. Hast du das Ding fertig bekommen?