Stehe bei diesem Heft auf der Leitung.
Zu Aufgabe 2.
Laut meinem KSchG müssen vor dem 31.12.03 5 AN beschäftigt sein. Danach 10 AN. In meinem Studienheft steht vor dem 31.12. 6 AN, danach 11 AN.
Was ist denn nun richtig?
Laut meiner Meinung ist die Antwort zu Aufgabe 2 a: Nein, er kann keine Kü-sch-klage in Anspruch nehmen.
Bitte Hilfe - Vielen Dank
ILS ReLe1 Kündigungsschutzrecht
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palme -
9. Juni 2009 um 14:31 -
Erledigt
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§ 23 I KSchG liefert diese Zahlen. Das Kündigungsschutzgesetz stellt i. d. R. auf das einzelne Arbeitsverhältnis ab. § 23 I KSchG stellt hierbei eine Ausnahme dar, weil es betriebliche Interessen berücksichtigt und dazu an die Größe des Betriebes (Mitarbeiterzahl) anknüpft.
Um dem KSchG Wirksamkeit zu verleihen, müssen demnach mindestens 5.5 oder 10.5 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Die jeweilige Zahl hängt ab von dem Zeitpunkt der Begründung der Arbeitsverhältnisse.