Hallo ich hab ein Paar Fragen die ich leider nicht alleine beantworten kann, ich hoffe ich finde hier Hilfe:
´1:
Nehmen Sie zu folgender These Stellung: Im Abschluss nach HGB, nach Steuerrecht und nach IFRS dürfen Unternehmen im Zuge der Folgebewertung grundsätzlich zwischen folgenden Verfahren wählen: Einzelbewertung, Durchschnittsbewertung, Lifo, FiFo, Lofo und Hifo!
2:
Nehmen Sie zu folgender These Stellung: Im Anlagespiegel nach HGB kann die Summe der kumulierten Abschreibungen den Wert der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Bilanzpostens übersteigen!
3:
Nehmen Sie zu folgenden Thesen Stellung:
• Aufwendungen für Verpackung, Lagerung und Provisionen sind grundsätzlich
nicht als Herstellungskosten aktivierungsfähig!
• Bier- und Sektsteuer sind keine Bestandteile der Herstellungskosten!
4.
Eine GmbH übernimmt 100% der Anteile an einer AG für 100 GE. Der Zeitwert des
übernommenen Reinvermögens beträgt 80 GE. Wie ist dieser Sachverhalt im handelsrechtlichen
und steuerrechtlichen Einzelabschluss im Jahr des Erwerbs und in der
Folgeperiode abzubilden?
Bilanzierung
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Foxy -
6. Juni 2009 um 13:09 -
Erledigt
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