Hallo zusammen,ich würde sehr freuen , wenn ihr mir helfen könntet:)
1.Fall
Spediteur Speer hat bei der Firma Möller aufgrund eines Katalogs einen Schreibtisch für seine neue Wohnung bestellt, inzwischen erhalten und bereits bezahlt. Als er 3 Wochen später einzieht, stellt er fest, dass die beiden unteren Schubladen an der rechten Seite des Schreibtisches völlig verklemmt und unbeweglich sind. Speer schreibt sofort an Möller, bittet um Lieferung eines einwandfreien Schreibtisches und setzt Möller eine Frist zur Nacherfüllung.Möller lehnt das ab. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist tritt Speer baher vom Vertrag zurück.Auch darauf geht Möller nicht ein.Erst nach längerem Hin und Her gibt Möller plötzlich die Mängel zu und erklärt sich zur Nacherfüllung bereit.Spediteur Speer ist die Angelegenheit jedoch inzwischen"zu dumm geworden"Er hat sich bereits anderswo einen einwandfreien Schreibtisch gekauft.Er fordert daher jetzt Rüchzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der gekauften Sache.Da die Firma Möller darauf nicht eingeht,überlegt Speer, ob sich gerechtliche Schritte gegen Möller emfpehlen oder ob er damitdoch nicht durchkommen und nur zusätzliche Kosten haben würde.
a) was meinen Sie dazu?
b)Würden Sie den Fall anders beurteilen, wenn es in den im Katalog abgedruckten Geschäftsbedingungen der Firma Möller hieße: "Beanstandungen binnen vierzehn Tagen"?
:autsch: