Maßgeblichkeit der Prüferbilanz

  • Hallo liebe Forennutzer,

    ich hoffe, ihr könnt mir mit einem kleinen Problem weiterhelfen, bin schier am Verzweifeln. Wenn die Prüferbilanz nach einer BP ausschließlich Änderungen bei Gewerbesteuer/Körpschaftssteuer enthält, die passiviert werden müssen als Verbindlichkeiten, dann muss ja die letzte änderbare Bilanz da angepasst werden. So weit so gut..Was ist nun allerdings, wenn die Steuerbescheide ganz andere Beträge ausweisen? Müssen dann diese als Sonstige Verbindlichkeiten passiviert werden? Dann ist doch aber die Prüferbilanz ( die ja maßgeblich ist) hinfällig.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Ilmschnitte

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