Hallo fleißige Studenten!
Ich habe ein Problem beim Ermitteln des betriebsnotwendigen Vermögens bei Anwendung der Durchschnittsmethode.
Die Ausgangsdaten habe ich hier hochgeladen:
Zum Ermitteln des Betriebsnotwendigen Vermögens wird folgendermaßen vorgegangen:
ZitatAlles anzeigenNicht abnutzbares Anlagevermögen
+ Abnutzbares Anlagevermögen (kalkulatorisch bewertet)
= Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
+ Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
= Betriebsnotwendiges Vermögen
- Abzugskapital
= Betriebsnotwendiges Kapital
Die Bewertung zu kalkulatorischen Restwerten:
- Umlaufvermögen
- (Anfangsbestand + Endbestand) / 2
- (Anfangsbestand + 12 Monatsendbestände) / 13
- Abnutzbares Anlagevermögen
- Abschreibungsgegenwert / 2
- (Abschreibungsgegenwert + Restwert) / 2
Nach den Ausgangsdaten zähle ich
- das Grundstück zum "Nicht abnutzbaren Anlagevermögen"
- Gebäude, Maschine I-III zum "Abnutzbaren Anlagevermögen"
- Umlaufvermögen zum "betrieblich genutzten Umlaufvermögen"
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kundenanzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten zum "Abzugskapital"
So weit, so gut... hier nun meine Fragen, bei denen ich hoffe, daß ihr mir helfen könnt!
- Sind meine Annahmen zu den Ausgangsdaten richtig?
- Bei der Bewertung von Gebäude, Maschine I und II muss ich (Buchwert zum 01.01.06 + Abschreibungen in 2006) / 2 rechnen, korrekt?
- Wie muss ich bei Maschine III verfahren? Ich bin mir nicht sicher, wie die Maschine III zu bewerten ist, da sie erst in 2006 angeschafft wurde.
- Benötige ich die "kumulierten Abschreibungen bis zum 01.01.06" für der Anwendung der Restwertmethode?
Vielen Dank
_Seeker_