Buchung Privatkonten

  • Hallo, mal wieder eine Frage zu folgender Buchung, benötige Hilfe:

    Gesellschafter A überweist von seinem privaten Bankkonto:
    - Einkommenssteuer i.H.v. 10.979 €
    - die USt für Dez. 06 von 3.940 €
    - die ges. VLL ggü. der AOK 5.081 €.
    --------------------------------------
    Insgesamt 20.000 €.

    Wie lautet hierzu die Buchung??? :confused:

    Besten Dank schonmal.

  • Die Einkommensteuer ist seine Privatsache und hat daher mit der betrieblichen Buchhaltung nichts zu tun. Die anderen beiden Überweisungen stellen Privateinlagen dar, da er aus seinem Privatvermögen Verbindlichkeiten des Unternehmens getilgt hat.
    Per Umsatzsteuer 3.940 €
    VLL ggü. AOK 5.081 €
    an Privatkonto 9.021 €
    VG,
    Luckygirl

  • Super vielen Dank, so hab ich es nach Std.langem Rätseln jetzt auch zusammengebracht und stimme mit dir überein.
    Hast du auch über die SGD das Studium gemacht?

  • Per Umsatzsteuer 3.940 €
    VLL ggü. AOK 5.081 €
    an Privatkonto 9.021 €

    Dem BS stimme ich an sich zu, aber statt dem Konto 'Umsatzsteuer' sollte doch das Konto 'So. Verb. gg. Finanzbehörden' mit 3.940€ ausgeglichen werden, da dieses auch in d. Eröffnungsbilanz mit d. Betrag zu Buche steht???

    Viele Grüße

  • Da ich keine Eröffnungsbilanz vorliegen hatte hab ich gesagt: gegen USt. Geht natürlich auch gegen Verb. gg. Finanzbehörden. Wobei in der betrielbichen Praxis (bei mir zumindest in all den Jahren) so ein Konto eigentlich nicht existiert hat. Da gabs nur die Konten USt und Verb. aus Lohnsteuer.

  • Das habe ich mir gedacht, war auch nicht so gemeint. War mehr für mich zum nachvollziehen. Nochmal: Wenn in d. Eröffnungsbilanz auf d. angegebenen Kto. '483 So. Verb. gg. Finanzbehörden' 3.940,- € steht und Gesellschafter A die UST. v. 3.940 € überweist, dann sollte im BS auch das Kto. 483 stehen, damit es ausgeglichen ist??

    Dass es in der Praxis anders aussieht, hab ich auch schon festgestellt. Leider haben wir es hier wohl mit Theoretikern der SGD zu tun... :)

    VG

  • Ich würde mal sagen: ja. Aber das kommt auch darauf an, wies im Heft gemacht wurde. Wie gesagt: Theorie und Praxis sind verschiedene Paar Schuhe :)

  • In der Aufgabe heißt es doch, es wird vom Privatkonto überwiesen. Dies entspricht für die Firma doch einer PRIVATEINLAGE, für mich heißt die Firmenbuchung somit:
    UST u. Verb. SV an Privateinlage (Est wird nicht berücksichtigt).
    Was meint ihr zu diesem Vorschlag?
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Ich stimme Dörte zu. Wenn private Verbindlichkeiten wie die ESt sowieso schon vom Privatkonto bezahlt werden braucht auch diesbezüglich keine Buchung im Betrieb zu erfolgen. (Das angeführte Zitat bezieht sich lediglich darauf, wenn diese Steuern vom Geschäftskonto bezahlt werden.)
    Durch die Bezahlung der betrieblichen Verbindlichkeiten vom Privatbankkonto wird das Privatkonto in der Buchhaltung nicht weniger sondern mehr (Privateinlagen sind wie Kapital, und stehen daher im Haben).
    LG, Luckygirl

  • Hallo,

    habe die Arbeit mittlerweile erfolgreich abgeschlossen: der BS muss lauten

    483 So. Verb. gg. Finanzbehörden3.940 € 484 Verb. gg. SV-trägern5.081 €an3001 Privatkonto A9.021 €

    Kto. 483 steht mit 3.940 € in d. Eröffnungsbilanz, genauso Kto. 484 und müssen hier ausgeglichen werden.

    Wichtig für diese Aufgabe ist zu wissen (für alle die, die die komplette Aufgabenstellung nicht vor sich liegen haben, was in der Eröffnungsbilanz steht).

    VG
    kajol