Kosten sind der sachzielbezogene und bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen. Die Kosten werden durch das interne Rechnungswesen erfasst. Mittels der Kosten soll die betriebliche Gütererstellung einen Wert erhalten (Zweck).
Die Methode dazu ist die Kostenrechnung. Sie erfasst die Kosten systematisch und wertet sie aus. Die Vorgänge innerhalb der Abschnitte der Kostenrechnung bringen eine Transformation und Weitergabe von Werten bis hin zur Zuschreibung dieser Werte auf die Kostenträger. Damit begleitet die Kostenrechnung den Prozess der Leistungserstellung.
Der erste Abschnitt ist die Kostenartenrechnung. Diese misst den Güterverzehr und bringt eine Aufgliederung.
Die Situation stellt sich wie folgt dar – doppelte Erfassung:
...................Güterverzehr
...................___________
.............................|
...................Wert..|..Wert....
.............................|..............
...............Aufwand.|..Kosten..
Nun arbeitet die Kostenrechnung mit Werten. Dazu verwendet sie einen von der Buchführung unabhängigen Kostenbegriff. Dieser deckt sich nicht mit dem Aufwand, als die Buchführung noch den neutralen Aufwand kennt. Der Kostenbegriff geht über den Bereich des Zweckaufwandes hinaus, als er kalkulatorische Kosten einschließt.
Sowohl der Zweckaufwand als auch die Kosten stellen jeweils negative Rechenelemente des Rechnungswesens dar. Wie oben ersichtlich, wird der Vorgang des Güterverzehrs doppelt erfasst. Diese doppelte Erfassung richtet sich allerdings nicht nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aus. Deren Oberziel ist vielmehr dazu beizutragen, dass am Ende aller Berechnungen eine Bewertung der Kostenträger möglich ist. Die Bewertung der Kostenträger verlangt jedoch nach einen positiven Wert. Das will der Kostenbegriff erreichen.
Eine mathematische Grundregel lautet, Minuswert auf Minuswert ergibt einen Positivwert.
Wenn sich Zweckaufwand (Minuswert) und Grundkosten (Minuswert) decken, ist dies ohne weiteres nachvollziehbar (Positivwert Kostenart). Auch für die Zusatzkosten gilt dieses Postulat. Den Zusatzkosten steht zwar kein Aufwand gegenüber. Somit wäre an sich eine doppelte Erfassung des Güterverzehrs nicht möglich. Um die notwendige – erste – Erfassung zu erreichen, arbeitet die Kostenrechnung mit den Opportunitätskostenprinzip.
Die aus der Kostenartenrechnung gewonnenen positiven Kostenwerte werden teils durchgereicht zur Kostenträgerrechnung und gehen teils in die Kostenstellenrechnung ein.
Im zweiten Abschnitt der Kostenstellenrechnung werden die von der Kostenartenrechnung gelieferten Kosten auf Kostenstellen verteilt (evtl. auch Aufspaltung innerhalb Kostenart). Die Transformation besteht darin, dass die in Rohform erhaltenen Werte aus der Kostenartenrechnung durch die Verteilung auf Kostenstellen verbraucht werden. Daraus lassen sich schließlich die Zuschlagssätze errechnen. Sowohl verteilte Kosten als auch die Zuschlagssätze werden an die Kostenträgerrechnung weitergereicht. Jetzt sind die Kosten vorbereitet für die Kostenträgerrechnung.
Im letzten Abschnitt der Kostenträgerrechnung werden zunächst die Werte aufgelöst, die direkt aus der Kostenartenrechnung eingegangen sind. Danach werden mittels der Zuschlagssätze die Werte aus der Kostenstellenrechnung aufgelöst.
Neu entstehen dadurch die Werte der Kostenträger.
Ich möchte den Leser an meinem Studienerfolg teilhaben lassen und eine Hilfestellung bieten.
Donald
BWL-Student (FSH)