Hallo zusammen,
ich komme bei 2 Fragen einfach nicht weiter und habe somit
2 Probleme
Kann mir bitte jemand helfen.
Es geht um Fallstudie STW02 - USt
Sachverhalt 2
Aufgabe 1 + 8 - bringen mich noch um den letzten Verstand.
Zu Aufgabe 1 lese ich immer "Schenkung" - verstehe ich überhaupt nicht, da KK das Pflaster an Theo verkaufte. Das Pflaster hat einen Wert von € 3,00. Lösung ???????
Bei Aufgabe 8 .... der belgische Lieferer Brutus ...... bin ich mit meinem Latein komplett am Ende !
Wäre toll, wenn jemand helfen könnte.
Gruß
STW02F USt
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LuckySilver -
18. Mai 2009 um 20:15 -
Erledigt
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Also zu Aufgabe 1: Da sind die Hefte scheinbar unterschiedlich. In meinem stand auch "verkaufte". Und dann musst Du es auch als Verkauf behandeln. Mit Wert 3,00 € ist der Verkaufspreis gemeint, also incl USt.
Zu Aufgabe 8 hier meine Lösung (die war auch richtig): Hierbei handelt es sich um eine Lieferung nach § 3 (1) UStG. Zeitpunkt der Lieferung ist der 15.05.2007 (Beginn der Versendung, § 3 (6) UStG). Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3d S. 1 UStG und ist damit Ingelheim (Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung befindet). Dieser innergemeinschaftliche Erwerb ist nach § 1 (1) Nr. 5 UStG i. V. mit § 1 a UStG steuerbar (innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt für das Unternehmen des Erwerbers). Mangels Steuerbefreiung ist die Lieferung steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist nach § 10 (1) S. 1 USt das Entgelt in Höhe von 10.000,00 €. Der Steuersatz beträgt nach § 12 (1) UStG 19 %. Die Umsatzsteuer in Höhe von 1.900,00 € entsteht gem. § 13 (1) Nr. 6 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats, also am 16.05.2007. (Diese Erwerbssteuer ist gemäß § 15 (1) Nr. 3 UStG als Vorsteuer abzugsfähig.) -
.......... Ach so, jetzt verstehe ich es auch !
Vielen Dank für die Hilfe !
Gruß -
Hallo, ich steh mal wieder auf dem Schlauch. Vielleicht kannmirja jemand helfen. Und zwar geht´s zunächst mal um aufgabe 1. Ich weiß nicht so richtig wie ich die Dividende aus der Betieiligung behandeln soll. An welcher Stelle muss ich die einfließen lassen? Die Dividende beeinflusst ja den Gewinn as dem Gewerbebetrieb. Ist ja aber bereits versteuert wurden??? Muss ich die also vom erzielten Gewinn abziehen?
Gruß Naddl5484 -
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich hab´s grad gefunden. Ich muss die Bardividende zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) vom Gewinn abziehen.
ab und zu fällt der Groschen etwas später. -
Hallo Mitstreiter!
Ich bin so gut wie durch mit der Fallstudie. Bin aber nun unsicher bei Fallstudie USt Sachverhalt 1.
Ich habe zwar soweit erklärt, wer Unternehmer i. S. des UStG ist, aber ich weiß nicht so recht wie ich den Rahmen des jeweiligen Unternehmens angeben sol?! Da steh ich bissel aufm Schlauch...oder ich denk wieder zu kompliziert
Für nen Tipp wäre ich echt dankbar!!!
LG -
Hallo Bea261080,
Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1S. 1 UatG / § 2 Abs. 1 S 3 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt und diese Tätigkeit auch zur Einnahmeerzielung ausgeübt wird.
Rahmen der jeweiligen Unternehmen:
Carla und Clair Grube --> Saubermann - OHG, Kanalreinigung
Frau Carla Grube --> Vermieterin Mehrfamilienhaus
Frau Clair Grube --> Sani - GmbH, Handelsunternehmen für sanitäre Einrichtungen
Carla und Clair Grube sind durch die Beteiligung an den Firman keine Unternehmer und auch durch das Erbe der Eltern nicht, weil sie die Voraussetzungen eines Unternehmers nicht erfüllen (A 19 Abs. 6 S. 1 u. 2 UStR). Die Geschwister haben zwar den Kiosk von ihren Eltern geerbt, jedoch ließen sie ihn geschlossen.
Das habe ich als Antwort gegeben und es war alles richtig. Mehr habe ich nicht zum Rahmen des jeweiligen Unternehmens geschrieben und es hat gereicht, ich hatte die volle Punktzahl.
Gruss -
Hey Rowenna,
danke für die schnelle Antwort.
Da lag ich ja mit meiner jetzigen Antwort schon ganz richtig, hatte nur Bedenken, dass das nicht reicht! Wie immer
Lg -
STW02F Fallstudien Steuerwesen
Hallo,
ich beisse mich gerade durch STW01F Fallstudie Einkommenststeuer.
Wer kann mir bitte sagen, ob meine Ergenisse stimmen bzw. was daran falsch sein könnte.
Ich habe hier irgendwo gelesen, dass man bei der Dividende den Solizuschlag und die Kapirtalertragssteuer raufrechnen müsste. Das stünde im STW 04. Dieses Heft werde ich aber im Rahmen meines Studiums nicht bearbeiten. Also bin ich auch nicht so vorgegangen.
Meine Lernheftcode ist STW02F-XX3-A10.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 90.000,-
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 23080,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen 11398,-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2000,-
Sonderausgaben (Altersvorsorge) 6048,-
sonstiger Vorsorgeaufwand (Krankenvers.) 3900,-
übrige Sonderausgaben (Kirchensteuer) 1600,-zu versteuerndes Einkommen 114.930,-
Danke für Eure Rückmeldung
Dörthe
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Hallo Dörthe!
Leider habe ich ein anderes Heft. Wenn du die Aufgabenstellung hier einstellst, schaue ich gern mal drüber. Ich denke die Aufgabenstellung wird die gleiche sein, nur die Zahlen sind anders.
Lg Bea
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Hallöchen,
könnte mir jemand STW02F -XX2-K09 zum Vergleich zukommen lassen?
Komme nicht weiter. Liegt mir einfach nicht.
Oder gerne schicke ich meine Ansätze, wenn sich jemand bereit erklärt drüber zu schauen.
Bin über jede Hilfe Dankbar. Gerne helfe ich auch bei anderen Heften. Habe alle fertig bis auf dieses.
Meine email ist TheJezzman@gmx.deLg Jessi
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Hallo zusammen,
ich hänge an der Fallstudie zur UST fest. Hat jemand die ESA schon zurück und kann mir helfen? Ich würde die Aufgaben ggf. reinstellen.
Vielen Dank für jede Hilfe!!!
Gruß
Rosella -
Hallo Rosella!
Wo hast du denn Probleme?Lg
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Hallo,
ich brauche Hilfe bei den Aufgaben zum Sachverhalt 2, hab zwar schon teilweise Ergebnisse, bin mir aber absolut nicht sicher. Meine Aufgaben lauten:
Karl Kräftig (KK) ehemaliger 10Kämpfer betreibt ein großes Sportartikelgeschäft in Ingelheim. Außerdem besitzt er ein Wohnhaus. In 2008 ereigneten sich folgende Geschäftsfälle:
1. Der in Albanien lebende Sportler Alba Nier bestellte bei KK eine Sportausrüstung im Wert von 10000€ (ohne USt) am 17.2.08. KK hat die Ware vorrätig und übergab sie am 18.2.08 einem privaten Lieferservice, der die Auslieferung nach Albanien veranlasste. Abla Nier erhielt die Ware am 20.2.08. KK stellte folgende Rechnung an Abla Nier: Sportausrüstung 10000€ + Transport 750€, Summe 10750€ zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
2. Der Landfrauenverein Ingelheim plante eine Skifreizeit und bat KK in Ingelheim einen Vortrag über den sicheren Umgang mit der Ausrüstung zu halten. KK entsprach der Bitte und erhielt für den Abend am 23.8.08 ein Honorar von 238€ brutto.
3. Seinen privaten Trainingsanzug spendete KK im Juni 08 einem Wohltätigkeitsverein, der ihn für 4000€ versteigerte. Das Geld wurde für die Aids-Hilfe bestimmt. Für KK hatte der Anzug einen hohen Wert. Der damalige Einkaufspreis war 100€ ohne USt. Heute würde ein vergleichbarer Anzug 175€ ohne USt kosten.
4. Als Sportgeschäftsinhaber ist KK Mitglied im Sportverein und zahlt jährlich einen Beitrag von 150€.
5. Am 28.7.08 verkaufte KK einen ausschließlich privat genutzten PKW an seinen Freund (Privatmann) für 20.000€. Die Übergabe der Rechnung erfolgte am 29.7.08.
6. Am 4.8.08 verkaufte KK an eine Angestellte seines Unternehmens einen Sportanzug im Wert von 140€ ohne USt.
7. Der belgische Lieferer Brutus versendet am 15.5.08 mit der Bahn Waren an den Unternehmer Urmel in Mainz, der diese Waren für sein Unternehmen verwendet. Beide Unternehmer benutzen ihre gültige nationale USt-IDNr. Brutus stellte für die Lieferung der Ware Urmel am 16.5.08 eine Rechnung über 10000€ aus. Die Rechnung wurde am gleichen Tag beglichen.
Aufgabe: Nehmen Sie ausführlich Stellung, insbesondere ist auf folgende Punkte -soweit möglich- einzugehen: Umsatzart, Zeitpunkt, Ort, Steuerbarkeit, Bemessungsgrundlage, USt und Entstehung der USt. (inklusive §§)
KK und Urmel versteuerten nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und geben zutreffende monatliche Voranmeldungen ab. Ggf. erforderliche Nachweise gelten zum frühestmöglichen Zeitpunkt als erbracht.Kannst du evtl. deine Ergebnisse reinstellen, damit ich sie vergleichen kann? Meine Ergebnisse stelle ich gleich rein.
Gruß Rosella
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So, hier meine Ergebnisse:
Manchmal kann wohl auch keine Aussage gemacht werden.
Zu 1:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 18.02.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3a Abs. 1 UStG (= Ort, an dem sich die geschäftliche Leitung befindet).
Steuerbarkeit
Die erbrachte sonstige Leistung ist steuerbar.
Steuerpflicht
Es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr.1 a UStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 3a UStG. Sie ist steuerfrei, die Ausfuhrlieferung muss jedoch zuvor steuerbar sein, d. h. der Ort der Lieferung muss im Inland liegen. Dies ist hier der Fall.
Bemessungsgrundlage
???
USt
???
Entstehung der USt
???Zu 2:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.
Zeitpunkt
???
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3 Abs. 6 UStG (= Ort, an dem die Versendung beginnt).
Steuerbarkeit
Die Ausfuhrlieferung ist steuerbar, da der Ort der Lieferung im Inland liegt (Ingelheim/ Rhein).
Steuerpflicht
Es besteht keine Steuerpflicht, da diese sonstige Leistung nach § 4 Abs. 4a b) steuerfrei ist.
Bemessungsgrundlage
???
USt
???
Entstehung der USt
???Zu 3 komplett keine Idee
Zu 4:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
???
Steuerpflicht
Mitgliedsbeiträge sind nicht steuer-pflichtig.
Bemessungsgrundlage
???
USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.
Entstehung der USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.Zu 5:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
Die Einnahme aus dem Privatverkauf ist nicht steuerbar.
Steuerpflicht
Die Einnahme aus dem Privatverkauf unterliegt nicht der Steuerpflicht, da keine Mehrwertsteuer anfällt.
Bemessungsgrundlage
???
USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Entstehung der USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.Zu 6:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
???
Steuerpflicht
???
Bemessungsgrundlage
???
USt
Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 140€, also 26,60€.
Entstehung der USt
Die USt ist als Vorsteuer für das Unternehmen von KK abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).Zu 7:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 15.05.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3d UStG (= Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung befindet).
Steuerbarkeit
Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG, der steuerbar ist (innergemein-schaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt für das Unternehmen des Erwerbers).
Steuerpflicht
Die Lieferung unterliegt der Steuerpflicht, da keine Befreiung von der Steuer vorliegt.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG das Entgelt in Höhe von 10.000€.
USt
Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 10.000€, also 1.900€.
Entstehung der USt
Die USt entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 mit der Rechnungsausstellung, spätestens aber mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Hier ist das der 16.05.08. Die USt ist als Vorsteuer abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).Ich weiß teilweise nicht, ob meine Ergebnisse richtig sind. Du kannst mich gerne korrigieren, wenn ich falsch liege.
Vielen Dank und liebe Grüße
Rosella
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Hallo zusammen,
hat jemand das Heft mittlerweile komplett fertig ?
Ich weiß es mag dreißt klingen hier nach der Lösung zu fragen, aber ich bin einfach nicht für Steuerwesen gemacht und leider gehört es nunmal dazu ....
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand seine Anworten zur Verfügung stellen würde. Da ich sosnt fast alle Hefte bearbeitet habe würde ich im Gegenzug natürlich meine Lösungen zur Verfügung stellen.´Mail adresse gibts per PM
Danke und Gruß